Hausinventar

4. August 2007 09:54 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Ich habe von meiner Oma ein Haus geerbt, icl. dem gesamten Inventar.

In dem besagten Haus habe ich auch noch ein Sparbuch von meiner Oma gefunden.

Meine Frage ist nun, ob das Sparbuch ebenfalls zum Inventar des Hauses dazuzählt, also ob ich es mitgeerbt habe oder nicht.

4. August 2007 | 11:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Inventar ist die Gesamtheit der beweglichen Sachen, die in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis zum Grundstück stehen und dazu bestimmt sind, dessen wirtschaftlichem Zweck zu nutzen. Erfasst sind das Zubehör (z.B. Ofen, Badezimmereinrichtung, Küche) und je nach Verkehrsauffassung weitere Sachen. Da es hier um eine durch Testament bestimmte Erbfolge geht, muss auch dieses zur Bestimmung dieser Auffassung herangezogen und ausgelegt werden. Gibt es dort einen Passus, wonach etwa Person XY Sparbücher erben soll, wird auch das im Haus gefundene Sparbuch an diese Person herauszugeben sein. Ergibt die Testamentsauslegung aber, dass alles, was im Haus war, an Sie gehen soll, wurden Sie auch Erbe des gefundenen Sparbuchs. Ohne Kenntnis des Testaments kann keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden.

Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Detailprüfung zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. August 2007 | 13:44

Vielen Dank schon mal für die erste Antwort.

Im Testament werden die Kinder meiner Oma (meine Mutter und ihre Schwester zu je "1/2 Anteil" zu Erben berufen.

Und mir wird das Haus vermacht "..nebst sämtlichem Inventar, das sich in dem Hausanwesen befindet.."

Desweiteren gibt es keinerlei Differenzierung, was mit beweglichen Vermögen, wie in diesem Fall das Sparbuch, geschehen soll.

Demnach sollte doch eigentlich das Sparbuch im Haus mir zugedacht sein.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. August 2007 | 20:09

Sehr geehrter Fragesteller,

für eine Zugehörigkeit zum Vermächtnis könnte sprechen, dass Ihrer Großmutter klar war, dass sich das Sparbuch zum Zeitpunkt ihres Todes im Haus befinden und deshalb Ihrem Zugriff ausgesetzt sein würde. Die Erben werden dagegen einwenden, dass das Sparbuch an sich nichts mit dem Haus zu tun hat und Sie lediglich das Haus erhalten sollten. Da es hier um Auslegungsfragen geht, kann letztlich nur ein Gericht den Sachverhalt abschließend klären.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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