Sehr geehrter Fragesteller.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:
Wenn Sie für touristische Zwecke in die USA reisen benötigen Sie für 3 Monate kein Visum. Wenn Sie allerdings vorhaben eine Beschäftigung dort aufzunehmen, müssen Sie ein Visum beantragen. Dies können Sie bei der Konsularabteilung in Berlin, Frankfurt oder München tun. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen Interviewtermin online oder tel. vereinbaren. Tel. Nummer. 0900 1-850055. Unter dieser Nummer erfahren Sie auch welche Unterlagen Sie zum Interview mitbringen müssen.
Fraglich ist nun, welches Visum für Sie das richtige wäre.
Es wird zunächst einmal zwischen Nichteinwanderungs-und Einwanderungsvisa unterschieden.
Unter die Nichteinwanderungsvisa fallen die sog. Arbeitsvisa. Diese berechtigen aber nur zum befristeten Aufenthalt.
In Frage käme für eine selbständige Tätigkeit im Textilbereich, wie Sie es planen ein E-1 oder E-2 Visum.
E-1-Visum
Personen oder Firmen, die beträchtlichen Handel aller Art (über 50%) mit den USA unterhalten, können sich selbst oder Mitarbeiter auf E-1 Status in die USA entsenden. Kleinunternehmer können sich genauso wie Mittel- und Großhandelsunternehmen qualifizieren. Für den E-1 Status benötigt man keinen Nachweis über eine eigene US-Filiale.
Je nach Konstellation sollten potentielle E-2 Antragsteller auch den E-1 Status für sich prüfen, denn er birgt Vorteile in der Beantragung.
Der Aufenthaltsstatus ist praktisch unbegrenzt verlängerbar.
E-2-Visum
(Investition bei Unternehmensgründung oder -kauf )
Diese Aufenthaltsgenehmigung steht Firmen oder Privatpersonen zur Verfügung, die beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren. Es kann sich dabei um den Kauf einer bestehenden Firma, ein Joint Venture oder den Aufbau eines Unternehmens handeln. Eine Mindestinvestition sieht der Gesetzgeber nicht vor, vielmehr ist die Genehmigung von der Höhe der Einlage im Vergleich zur Betriebsgröße, der Aufbaukosten oder dem Preis des Unternehmenskaufs sowie den geschaffenen/erhaltenen Arbeitsplätzen (keine Mindestzahl) abhängig. Auch Angestellte können in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erhalten; eine Mindestbeschäftigungszeit muss nicht nachgewiesen werden. Die US-Firma muss profitabel arbeiten können, daher können sich Non-Profit Organisationen nicht für einen E-2 Status qualifizieren.
Der bürokratische Aufwand sowie die Visa-Gebühren sind geringer als bei anderen Arbeitsvisa. Der Status ist theoretisch nach Ablauf der ersten 5 Jahre unbegrenzt verlängerbar. Ehepartner erhalten auf Antrag eine allgemeine Arbeitserlaubnis.
Probleme könnte es allerdings bei beiden Visa geben, denn für das E-1-Visum müssten Sie über 50 % Handel mit den USA betreiben, wovon ich aufgrund Ihrer Schilderungen nicht ausgehe.
Beim E-2-Visum müssten Sie beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft einbringen, wovon bei einem kleinen Bademoden Shop nicht auszugehen ist.
Alle anderen Nichteinwanderungsvisa sind nur für Angestellte (Arbeitnehmer) oder Studenten u.ä.
In Betracht kämen weiterhin die Einwanderungsvisa (Daueraufenthaltsgenehmigung).
Leider bieten diese für Ihre Zwecke auch nicht viele Möglichkeiten.
In Frage kämen höchstens das EB-3 oder EB-5 Visum.
Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, Arbeitnehmer (Kategorie EB-3)
Die Beantragung aufgrund eines Arbeitsplatzangebotes ist in dieser Kategorie möglich für qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. Nur nach erfolgreicher Prüfung des US-Arbeitsmarktes, dass kein US-Arbeitnehmer zur Verfügung steht, kann die GreenCard beantragt werden. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausbildung sind lange Wartezeiten einzurechnen.
Sie sehen, dass das kaum auf Sie zutrifft. Zunächst haben Sie kein Arbeitsplatzangebot. Zum anderen werden Sie kaum unter die geforderten qualifizierten Personen fallen.
Investoren (Kategorie EB-5)
Investoren, die Arbeitsplätze für mindestens 10 US-Bürger schaffen, indem sie Kapital in ein neues oder bestehendes US-Unternehmen einbringen, können ebenfalls eine GreenCard bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1 Million US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage und der Einwohnerzahl des US-Bundesstaates. Nach zwei Jahren wird die unbefristete GreenCard ausgestellt, wenn die Investitionen getätigt und die Arbeitsplätze geschaffen wurden. In einem Unter-Programm sind auch geringere Investitionen möglich, sofern sie in einer ausgewiesenen strukturschwachen Region erfolgen. Nach einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2005 ist das Programm allerdings für "in der Umsetzung mangelhaft" erklärt worden.
Wie Sie sehen, wäre dies grundsätzlich möglich, allerdings könnte es an der doch großen Summe scheitern, die investiert werden muss.
Insgesamt sieht es also leider nicht sehr gut für Ihren Traum aus. Ich rate Ihnen, entweder sich einen Arbeitsplatz in den USA zu suchen, so viel Geld aufzutreiben, um dementsprechend große Investitionen tätigen zu können oder zumindest für ein Arbeitsvisum viel Handel (über 50 %) von hier aus mit den USA zu betreiben und dann die Auswanderung etwas später durchzuziehen.
Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Aminyan
Rechtsanwalt
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