Sehr geehrter Fragesteller,
es wäre sinnvoller, wenn das Grundstück direkt auf Ihrem Namen gekauft wird, da Sie sich am Ende ggf. Erbschaftssteuer sparen und auch weitere Umschreibungskosten.
Einzig müssten dann Ihre Eltern auf ein eingetragenes Wohnrecht verzichten, sollte das Kapital von Ihren Eltern stammen, da die Schenkung sonst erst beim Tode der Eltern als faktisch vollzogen angesehen wird.
Hier könnten Sie einen privatrechtlichen Vertrag bezüglich des Wohnrechtes erstellen und auch hinsichtlich der laufenden Kosten. Insofern wären beide Parteien dann abgesichert und Mehrkosten bei einer Erbschaft vermieden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
20. Juni 2016
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18:21
Antwort
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