Autoverkäufer will Vertrag aufheben

| 19. Mai 2016 10:17 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Ich habe ein Fahrzeug gekauft, Kaufvertrag mit Anzahlung 500,- wurde gezahlt. Vor der Probefahrt wurde mir gesagt, dass noch ein Sensor gewechselt werden muss und deshalb die Motorkontrollleuchte leuchtet. Alle Papiere wurden mir bereits für die Zulassung mitgegeben. Jetzt rief mich der Verkäufer an und sagte, dass das Problem nicht weg ist und die Reparatur teurer sein wird, ca 900 Euro und er deshalb das Auto nicht mehr zu dem Verkaufspreis 12.500 Euro abgeben kann. Kann er ohne weiteres den Vertrag aufheben? Ich möchte das Fahrzeug trotz allem haben und bestehe auf den Vertrag. Hatte Fahrtkosten von 400 km. Verkäufer ist Händler, wurde aber Privat abgeschlossen. Welche Ansprüche habe ich jetzt?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:

Es ist zunächst einmal zu beanstanden, dass der Verkäufer Ihres Wagens einen privaten Vertrag abschließen möchte, obgleich er selbst Kfz Händler ist. Dies ist so nicht zulässig. Als Gewerbetreibender handelt er bei einem Kfz Verkauf automatisch gewerblich.

Dies vorausgeschickt ist auch im übrigen festzuhalten, dass Sie sich eindeutig im Recht befinden: Sie haben bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen, der zwei wechselseitige Willenserklärungen beinhaltete. Es ist also eine Einigung zustande gekommen, welche wirksam ist. Inhalt ist die Übergabe und Eigentumsübertragung an dem Kfz auf Sie inklusive der Papiere, dies gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von 12.500 €, inklusive des Austauschs des defekten Sensors und damit der Behebung des Fehlers.

Es mag also bedauerlich für den Verkäufer sein, dass er nun eine andere Ursache für den Defekt festgestellt hat, deren Beseitigung höhere Kosten verursacht. Dies ist jedoch sein Risiko. Um dies zu vermeiden, hätte er den Wagen erst reparieren und dann einen Kaufpreis festlegen müssen.

Sie können sich also auf einen wirksamen Kaufvertrag berufen und sind nicht dazu verpflichtet, den Vertrag rückabzuwickeln oder mehr zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2016 | 17:32

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