Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Zunächst gilt es weitere Informationen zu dieser Forderung einzuholen. D.h. Sie wenden sich an die Hoist GmbH und fordern diese auf einen Nachweis über den Grund und Höhe der Forderung zu liefern. Sollte die Hoist GmbH die Forderung erworben haben, lassen Sie sich sich den Forderungskaufvertrag aushändigen. Sollte die Hoist GmbH für einen Mandanten das Inkasso vornehmen, fordern Sie eine Vollmacht.
2. Sollte die Forderung gegen Sie tatsächlich bestehen, ist weiter zu prüfen, ob die Forderung tituliert wurde. War dies nicht der Fall droht keine Zwangsvollstreckung und die Forderung dürfte verjährt sein.
3. Ist die Forderung vollstreckbar, wird die Hoist GmbH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und ggfs. eine Kontopfändung vornehmen. Für diesen Fall sollten Sie ein P-Konto einrichten.
4. Eine Strafanzeige sollten Sie zunächst nicht erstatten. Die Schufa informieren Sie, dass es sich hier um eine strittige Forderung handelt und der Eintrag zunächst gesperrt werden soll, bis eine Klärung eingetreten ist.
5. Sollte die Forderung berechtigt sein, empfiehlt es sich mit der Hoist GmbH zu verhandeln. Von einem Insolvenzverfahren rate ich derzeit ab, da die Verfahrenskosten voraussichtlich die Forderungshöhe überschreiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Guten Tag,
zur Verjährung,
ich habe das falsche Datum vom ersten Gastarbeiteraufenthalt angegeben.
richtig ist 2008 bis 2010
Verjährung jetzt?
Ich habe nie eine Erinnerung oder Zahlungsaufforderungen erhalten.
oder wenn: war ich schon umgezogen, oder aus Deutschland weg gezogen,
Gilt dann auch die Verjährung.
Sollte ich mich ggf. hier bei der Hoist GmbH gar nicht melden, da ja bis jetzt an meine erneute Einreiseadresse seit 11-2015 keine Mahnungen oder sonstiges an diese aktuelle Adresse gesandt wurden.
Auf Deutsch: keine schlafende Hunde wecken
oder:
besser alles bei der Hoist GmbH so wie Sie es erklärt haben hieb und stichfest abfragen.
Deren genaue Adresse habe ich auch nicht.
warum, weshalb, Titel der möglichen Forderung, etc.
Schufa:
wie von Ihnen vorgeschlagen die Forderung in Frage stellen, aussetzen lassen bis zur Klärung.
Bei P Konto vorläufig selbst bei der Voba einrichten lassen: bekomme ich dann auch noch zusätzlich eine schlechte Schufa Auskunft?
Danke und Grüße
Der Spanier mit Hilfe aktuell in Deutschland.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Verjährung dürfte auch hier eingetreten sein, wenn die Forderung aus dem Jahr zwischen 2008 und 2010 stammt, wenn die Forderung nicht tituliert wurde.
Melden Sie sich bei der Hoist GmbH um eine Klärung und auch eine Löschung des Schufaeintrages zu erreichen. Die Schufa erhält aufgrund der Kontoeröffnung bei der Bank sicherlich eine Mitteilung mit der aktuellen Anschrift und wird.
Lassen Sie sich von der Schufa eine Eigenauskunft zusenden. Dort können Sie dann das Aktenzeichen der Hoist GmbH einsehen.
Die Adresse füge ich anbei:
HOIST GmbH
Philosophenweg 51
D-47051 Duisburg
Hinsichtlich der Einrichtung des P Kontos sollten Sie zunächst die Reaktion der Hoist GmbH abwarten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt