Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Nein, die Steckdose kann nicht dem Gemeinschaftsstrom zugeordnet werden, weil sie in einem Sondereigentum ist und daher nur der Sondereigentümer Zugriff darauf hat. Sie muß physikalisch nicht mit der Wohnung verbunden sein, es reicht, wenn die Steckdose mit einem eigenen Stromzählern ausgestattet ist und so der individuelle Stromverbrauch festgestellt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
1. April 2016
|
19:16
Antwort
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