Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können die Angelegenheit ganz gelassen sehen.
Ihre Ex-Freundin hätte vor Gericht keine Chance, das Ihnen gegebene Geld wieder zurück zu klagen. Die (unwahre) Behauptung, Sie hätten das Geld verlangt, damit Sie die Anzeige zurück ziehen, kann sie nicht beweisen. (Wenn sie überhaupt beweisen kann, Ihnen das Geld gegeben zu haben.)
Sie sollten am besten gar nichts unternehmen und sich vor allen Dingen nicht von ihr oder ihrem Anwalt in irgendwelche Gespräche oder Verhandlungen verwickeln lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Anwalt von Ex-Freunding fordert 300 Euro
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
1° ich leihe meine Freundin 300 Euro aus.
2° wir streiten und sie kratzt mein Auto.
3° Ich zeige sie wegen Sachbeschedigung an.
4° Ich gehe mit Ihr in ein Bank und sie gib mir 300 Euro (Bar) zurück.
5° Ihre Anwalt fordert jetzt den Betrag von 300 Euro zurück, "welchen ich verlangte, damit ich die Anzeige gegen meine ex zurück ziehe."
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ABER ich habe das Geld nicht deswegen verlangt und ich habe die Anzeige auch nicht zurückgezogen.
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FRAGE:
Wie kann ich mich von diese falsche Vorwürfe verteidigen?

13. Februar 2016 | 00:12
Bewertung des Fragestellers
13. Februar 2016 | 11:47
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FRAGESTELLER 13. Februar 2016
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