Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Inwieweit haftet nun der Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer haftet vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Das Finanzamt kann Ihn darüber hinaus gesondert durch persönlichen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Anspruch nehmen.
2.) Ich habe eine EV abgegeben, besteht für mich die Möglichkeit noch eine Einzelfirma zu gründen?
Als Gesellschafter können Sie trotz abgegebenerer EV eine Einzelunternehmung betreiben. Ggf. kann Ihnen jedoch die Gewerbeuntersagung drohen. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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Sehr geehrter Herr Dr.Traub,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine Frage: Falls eine Gewerbeuntersagung, wie kann ich dann noch als Kaufmann tätig sein?
Im Falle einer Gewerbeuntersagung bestünde die Möglichkeit, beispielsweise über eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) kaufmännisch tätig zu sein.
Für die UG/GmbH wird wiederum ein Geschäftsführer benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt