Gründung einer Einzelfirma

| 14. Januar 2016 12:08 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


13:04

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Gesellschafter einer vor drei Jahren gegründeten UG, mein Freund ist Geschäftsführer.
Wegen rückständiger Umsatzsteuerzahlungen hat nun das FA einen Insolvenzantrag gestellt.
Inwieweit haftet nun der Geschäftsführer? Ich habe eine EV abgegeben, besteht für mich die Möglichkeit noch eine Einzelfirma zu gründen?

14. Januar 2016 | 12:41

Antwort

von


(553)
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70173 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.) Inwieweit haftet nun der Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer haftet vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Das Finanzamt kann Ihn darüber hinaus gesondert durch persönlichen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Anspruch nehmen.

2.) Ich habe eine EV abgegeben, besteht für mich die Möglichkeit noch eine Einzelfirma zu gründen?

Als Gesellschafter können Sie trotz abgegebenerer EV eine Einzelunternehmung betreiben. Ggf. kann Ihnen jedoch die Gewerbeuntersagung drohen. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. Januar 2016 | 13:00

Sehr geehrter Herr Dr.Traub,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine Frage: Falls eine Gewerbeuntersagung, wie kann ich dann noch als Kaufmann tätig sein?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Januar 2016 | 13:04

Im Falle einer Gewerbeuntersagung bestünde die Möglichkeit, beispielsweise über eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) kaufmännisch tätig zu sein.

Für die UG/GmbH wird wiederum ein Geschäftsführer benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. Januar 2016 | 10:15

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