Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Gründung einer weiteren GmbH ist durchaus und jederzeit möglich. Eine neue GmbH ist losgelöst von der bestehenden GmbH zu betrachten. Der Lizenzvertrag mit der bestehenden GmbH kann mit vertraglicher Frist gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Zahlungsverzug besteht. Soweit der bestehende Lizenzvertrag es hergibt, kann auch einer weiterer Lizenzvertrag mit der neuen GmbH geschlossen werden.
2. Der Firmensitz kann ebenso wie von Ihnen beschrieben geführt werden.
3. Problematisch wird die Bonität der neuen GmbH sein. Als Geschäftsführer und Gesellschafter der bisherigen GmbH wirkt sich dies auch auf die neue GmbH aus, wenn Geschäftsführer und Gesellschafter bei der rneuen Gesellschaft identisch ist.
Die neue GmbH wird im Falle de Insolvenz der Bestands-GmbH durch die personelle Verflechtung eine geringe Bonität ausweisen. Insoweit wäre daran zu denken, dass Gesellschafter und Geschäftsführer anderes Personen sind, als bei der bisherigen GmbH.
Für künftige Geschäfte wie beschrieben, wäre zu überlegen, ob diese durch eine Versicherung abgedeckt werden könnten. Danach könnte dem Kunden der Bestands-GmbH angeboten werden seine Vorauszahlung zu versichern, was allerdings mit Kosten verbunden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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