Kündigung des Lotto Spiel

1. Dezember 2015 12:10 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


13:27

Hallo mein Name ist Kerstin, ich wurde telefonisch über ein Lotto Spiel informiert das ich drei Monate Lottospieler wäre und ich habe gesagt das ich kein Lotto spiele um aus der Liste entfernt zu werden müsste ich meine Kontodaten angeben, was ich dummerweise getan habe. Dann bekam ich ein Willkommenschreiben und ich habe mich gleich an die Firma vip-lotto mit einer Kündigung,über Volders,gewand. Nach der Frage von Volders ob ich was von Vip-lotto gehört habe, schaute ich auf mein Konto und musste feststellen das am 8.12. 96.00Euro abgezogen werden soll. Also rief ich bei vip-lotto an und sagte das ich doch kein Lotto spiele und ob sie mein Schreiben nicht erhalten haben. Mir wurde das verneint und die Frau am anderen Ende war mir gegenüber sehr ungehalten und legte einfach auf. Wie soll ich mich verhalten, Danke im voraus

1. Dezember 2015 | 12:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt hat offenbar das Gepräge von unlauteren Geschäftspraktiken.

Sollten Sie einen Vertrag geschlossen haben, den Sie nicht eingehen wollten, müssen Sie den Vertrag schnellstens kündigen.
Eine bestimmte Kündigungsfrist müssen Sie nicht beachten, da Sie offenbar über Ihr Widerrufsrecht nicht wirksam belehrt worden sind.

Ich empfehle Ihnen, einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, damit die Sache schnell vom Tisch kommt.

Sie können aber auch selbst kündigen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages.

Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen."


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 1. Dezember 2015 | 13:11

Ich habe am 19.12.schon gekündigt, gehen aber nicht drauf ein, weil sie nichts bekommen haben wollen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Dezember 2015 | 13:27

Sehr geehrte Ratsuchende,

dann haben Sie bisher alles richtig gemacht.

Weitere Schritte sind erst dann erforderlich, wenn sich das Unternehmen wieder bei Ihnen melden sollte, in dem Forderungen geltend gemacht werden.

In diesem Fall wäre dann der richtige Zeitpunkt, einen Kollegen zu beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

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