Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Anmeldung des Kindes kann dann in Deutschland erfolgen, wenn sich die Hauptwohnung des Elternteils, bei dem es sich überwiegend aufhält, im Inland befindet. Dies wird in den Meldegesetzen der Bundesländer geregelt. Um die Frage abschließend beantworten zu können, muss geprüft werden, wo sich das Kind überwiegend aufhält.
Hiervon unabhängig ist die Frage der Staatsangehörigkeit zu betrachten - da die Geburt in Deutschland war und Sie deutscher Staatsbürger sind, kann - sofern noch nicht geschehen - diese auch für das Kind beantragt werden. In der Folge ist auch ein entsprechender Kinderreisepass zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bei meinem Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt, dass eine Anmeldung des Babys und die Erteilung eines Kinderreisepasses für das Baby erst dann möglich ist, wenn auch die Mutter des Kindes unter meinem Hauptwohnsitz angemeldet ist. Nach jetzigem Stand weigert sich die Behörde das Baby bei mir anzumelden und einen Kinderreisepass zu erstellen. Nochmals vielen Dank für eine Antwort!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Sofern sich das Kind überwiegend bei der Mutter aufhält, ist das Verhalten des Amtes bezüglich der Anmeldung korrekt. Auch ist eine örtliche Zuständigekeit für die Erteilung des Kinderreisepasses dann nicht gegeben - hier dürfte die Auslandsvertretung der BRD in Tschechien, z.B. die Botschaft in Prag, zuständig sein.
Mit freundluchen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt