Firma *****, Zürich

16. Juli 2007 11:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Vor ca. 3 Wochen war bei uns im Wochenspiegel eine Anzeige über
eine Nebenbeschäftigung im Herstellen von Modeschmuck.
Die Verdienstmöglichkeiten waren aktzeptabel.
Allerdings sollte man vorher 80,--€ an diese Firma überweisen,
was einem bei der ersten Lieferung gutgeschrieben würde.
Da ich dringend eine Nebenbeschäftigung benötige bin ich da
gutgläubig drauf eingegangen.
Es hat mich auch gereitzt das man dies von zu Hause aus machen kann. Nun höre ich allerdinges nichts mehr von dieser Fa.. Keine
einzige Nachricht. Wie kann ich jetzt mein Geld zurück bekommen?
Geht das überhaupt. Die Firma heißt *****.
Kann man da etwas erreichen? Können Sie mir vielleicht helfen oder eine andere Möglichkeit der Hilfe empfehlen. Im Voraus vielen Dank.

16. Juli 2007 | 12:03

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern Ihr Vertragspartner den getroffenen Vereinbarungen nicht nachkommt, werden Sie die geleistete Zahlung zurückverlangen können.

Zunächst sollten Sie die Gegenseite unter Frist zur Vertragserfüllung auffordern und für den Fall der Nichterfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklären - und zugleich dann für die Rückzahlung der € 80 eine Frist setzen.

Verstreicht diese fruchtlos, werden Sie den Rechtsweg beschreiten müssen. Da die Zwangsvollstreckung aus einem Titel aber in der Schweiz erfolgen müsste, was mit erhöhten Aufwand und Kosten verbunden sein wird, sollten Sie überlegen, ob es Sinn macht, "schlechtem Geld Gutes hinterherzuwerfen".

Unter Umständen empfiehlt sich daher, sollte die Gegenseite auf Ihre Schreiben nicht reagieren, auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betrugsverdachtes, um den Druck zu erhöhen.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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