Privatverkauftes Auto mit 2 Jahre Tüv ,Mängelliste nicht repariert ,Tüv gekauft

| 15. November 2015 00:14 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

07/15 Auto gekauft!! Anzeige im Internet..Nach Besichtigung (korodierte Batterie,Rost und fehlende Befestigung) und Prüfung des Tüv Gutachtens gekauft !Die Verkäuferin berichtete von einigen Reparaturen die sie machen ließ um den Tüv doch zu bekommen und legte den Tüv Bericht vor...allle Mängel waren bei der Nachprüfung abgeharkt (repariert wie die Verkäuferin versicherte) darum 2 Jahre Tüv ! Nach dem Kauf bei Abholung lagen noch Papiere auf der Beifahrerseite die sie mir vorher nicht gezeigt hatte und lieber behalten hätte..Es waren Tüv Gutachten ab 2011 ..Wollte Batterie jetzt zum beginnenden Winter austauschen.Der Mechaniker hat mich daraufhin angesprochen wegen erheblicher Mängel Motor,Getriebe,Bremsen,Ölverlust mit Abtropfen! ....alles was auf der Mängelliste das Auto nicht über den Tüv gebracht hat wurde nicht repariert aber bei einer Nachprüfung(in einer anderen Stadt) als repariert mit der Plakette bis 2017 bestätigt...Ich bin jetzt ca. 800km gefahren und habe einen Totalschaden dessen Raparatur nicht möglich ist sondern nur ein Austausch! Die Mängel bestanden schon 2011 wo auch ein Tüv Gutachten ein Auto ohne Mängel bei der Nachprüfung bestätigte ! Die Verkäuferin hat ein kaputtes Auto gekauft und bewußt an mich verkauft ohne Reparatur,Ich möchte mein Geld zurück denn das war alles was ich gespart hatte.Ist das eine arglistige Täuschung ?

15. November 2015 | 02:04

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

sofern das TÜV Gutachten die Mängel wiedergibt, die nicht behoben worden sind, stellt dieses dann eine arglistige Täuschung dar, wenn die Verkäuferin davon wusste, dass diese Mängel immer noch vorhanden gewesen sind.

Die Anfechtung sollten Sie schriftlich per Einschreiben erklären und sogleich auch die damalige TÜV Werkstatt um Stellungnahme bitten.
Dies könnte ggf. dann hilfreich in einem möglichen Prozess verwertet werden, da Ihnen gegenüber entweder die Verkäuferin wegen Arglist haftet oder aber der TÜV wegen Betruges und Schlechtleistung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2015 | 18:47

Im Kaufvertrag hat die Verkäuferin ohne Garantie und Gewähleistung vermerkt.Das ist wohl zum ersten falsch formuliert und sowiso hinfällig bei Betrug (Arglistige Täuschung)oder? mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2015 | 19:01

Sehr geehrter Fragesteller,

bei einer arglistigen täuschung kann Sie sich darauf nicht berufen (§ 444 BGB ).

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. November 2015 | 19:17

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