Auto Kauf , Frage zum Kaufvertrag im Vorfeld , Besitzverhältnisse

10. November 2015 20:53 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ivo Glemser

Ich möchte ein gebrauchtes Auto kaufen . Es wird veröffentlicht im Internet .

Im KFZ Schein ist eine Firma ( Gmbh ) angegeben .Der Inhaber soll verstorben sein , eine andere Privat - Person soll das Auto vom Sohn des verstorbenen GmbB Inhabers gekauft haben ?? .vor 3 Monaten ,

Frage :
Wie kann ich sicher stellen , dass kein dritter noch Ansprüche an dem Auto hat und das der Verkäufer auch der Eigentümer / Besitzer ist , und das dass Auto zum Beispiel nicht gepfändet ist ?

Bin ich auf der sicheren Seite , wenn ich den Brief , den Schein und dass Auto habe und eine Quittung , dass ich das Auto in bar bezahlt habe ?

Ich beabsichtige , das Auto in bar zu bezahlen , wenn ich das Auto und die Papiere bekomme.

Wie soll ich am besten vorgehen ? Was muss ich ich im Vorfeld überprüfen .

MfG

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Fällen wie dem von Ihnen beschriebenen besteht in rechtlicher Hinsicht die wohl größte Gefahr darin, dass das Fahrzeug dem vorherigen Eigentümer ohne dessen Willen abhanden kam, z.B. durch Diebstahl. In einem solchen Fall können Sie grundsätzlich das Eigentum an dem Fahrzeug nicht erwerben. Sofern möglich könnten Sie daher Kontakt mit dem Vorbesitzer bzw. dessen Sohn aufnehmen. Jedenfalls sollten Sie sich der Identität und des aktuellen Wohnsitzes des Verkäufers vergewissern, etwa indem Sie sich den Ausweis zeigen lassen.

Die von Ihnen genannten Dokumente kann man auch fälschen oder jene von einem anderen Fahrzeug verwenden.

In technischer Hinsicht könnten Sie das Fahrzeug von einer Werkstatt o.Ä. VOR Abschluss des Kaufvertrags überprüfen lassen.

Die Erfahrung zeigt aber, dass es eine hundertprozentige Sicherheit in solchen Fällen leider nicht gibt.

Sie müssen daher den Verkäufer und alle Umstände der Abwicklung des Kaufs kritisch überprüfen und sollten bei Unstimmigkeiten von einem Kauf absehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. November 2015 | 07:34

Woher weiß ich , wer Eigentümer und wer Besitzer eines KFZ ist ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. November 2015 | 09:33

Sehr geehrter Fragesteller,

die Eintragung im Fahrzeugbrief ist ein Indiz für das Eigentum. Im Übrigen kann diese Frage wie beschrieben problematisch sein, insbesondere bei einem manipulierten Fahrzeugbrief.

Besitz ist die von einem entsprechenden Willen getragene tatsächliche Sachherrschaft.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Ivo Glemser

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER