ich bin berufstätiger Verkehrsflugzeugführer mit gültiger Lizenz und gültiger, einwandfreier ZUP.
Nun stehe ich vor der Entscheidung mit meiner Lebensgefährtin gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen.
Meine Bedenken: Ihr Vater ist im europäischen (mittlerweile auch EU) Ausland rechtskräftig wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord verurteilt und inhaftiert.
Sie hat mit dem Vorfall nichts zu tun, bis auf die Tatsache, dass sie die Tochter ist. Muss ich davon ausgehen, dass durch einen gemeinsamen Wohnsitz meine Zuverlässigkeit in gefährdet wird?
Bisher gibt es noch keine offizielle Dokumente o.Ä. die mich mit ihr in Zusammenhang bringen.
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr nach den LuftSiG ist vergleichbar mit der nötigen" Zuverlässigkeit" in der Gewerbeordung.
Diese ist zunächst ausschliesslich an Merkmale geknüpft, die in der Person des Betroffenen liegen, mit nur wenigen Ausnahmen.
In Ihrem Fall besteht weder in ihrer Person noch bei ihrem Partner indirekt ein Versagungsgrund vor. Erst recht nicht durch die weiteren, hier geschilderten Umstände. Es handelt sich auch um keinen anzeigepflichtigen Umstand.
Daher brauchen Sie keine Sorgen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ergänzung vom Anwalt9. November 2015 | 19:43
Zum besseren Verständnis; nach par . 7 Abs. 3 können Behörden von hier auch bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten,aber auch danach muss die Beeinträchtigung in der Person des Betroffenen begründet sein, nicht bei einem "Dritten".