Heute fanden wir unser Wohnmobil nicht mehr auf dem öffentlichen Parkplatz vor auf dem wir es abgestellt hatten. Der Grund war ein Risikospiel (Fussball) bei dem scheinbar der Bereich des Parkplatzes aufgrund Nähe zum Hauptbahnhof geräumt wurde.
Jetzt ist meine Frage, inwiefern bin ich verpflichtet, die Standgebühr beim Abschleppdienst (inzwischen fast zwei Wochen) sowie das Abschleppen zu zahlen. Da es sich locker um 400-600 Euro geht, sehe ich das nicht ein, überhaupt irgendetwas zu zahlen.
Wie früh und wie überhaupt sollte man hier grundsätzlich informiert werden?
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie werden die Kosten tragen müssen, weil Sie im Parkverbot standen und deswegen zu Recht abgeschleppt worden sind.
Ein bewegliches Parkverbot, welches nicht dauerhaft besteht, stellt eine Allgemeinverfügung dar, die mit Aufstellen des Schildes wirksam wird.
Die Halter von dort parkenden Fahrzeugen müssen nicht individuell beanchrichtigt werden, weil sie selber dafür verantwortlich sind, die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Die Gerichte sehen bestimmte Vorlaufzeiten vor, in denen das Abschleppen noch nicht zulässig ist. Diese Zeiten liegen zwischen 2 und 4 Tagen.
Da Sie aber "fast zwei Wochen" dort gestanden haben, ist die Schonfrist auf jeden Fall rum.