Rentenkürzung bei Strafvollzug

12. Juli 2007 10:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Mann ist im offenen Strafvollzug für 20 Monate , er bezieht Rente wegen Erwerbsminderung. Meine Frage, kann die Rente eingestellt werden?

12. Juli 2007 | 10:52

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Rente wegen Erwerbsminderung erhält derjenige, welcher die medizinische Voraussetzungen und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt.

Befindet man sich in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug kann man folglich nicht täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten bzw. seine Arbeitsleistung anbieten.

Im offenen Vollzug hingegen kann die Arbeitsleistung aber angeboten werden, so dass die Rente Ihres Mannes weiter gezahlt werden müsste.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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