Nach 2 Monaten Mietminderung (Oktober dann der 3.) und erheblicher Lärmbelästigung durch einen Nachbarn (jede Nacht mindestens 2 Stunden) soll der Vermieter jetzt aufgefordert werden dem Ruhestörer zu kündigen und Ruhe im Hause herstellen.
Wie soll das formuliert werden ?
"Hiermit fordern wir Sie auf, für Nachruhe zu sorgen und dem Ruhestörer xy fristlos zu kündigen."
Sie werden den Vermieter aber nicht zwingen können, dem Störer zu kündigen.
Mit Ihrer Mietminderung haben Sie schon richtig gehandelt.
Da Sie einen Anspruch auf Einhaltung der Nachtruhe haben, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Miete Gebrauch machen (§ 320 BGB
; BGH, Urt. v. 17.06.2015 - VIII ZR 19/15).
Das Zurückbehaltungsrecht kann das drei- bis fünfache der Mietminderung betragen.
Drohen Sie die Zurückbehaltung der Miete an, wenn es weiterhin zu Ruhestörungen kommt.
Ruhe kann natürlich auch durch Anzeige bei der Polizei erreicht werden.
Wenn nichts mehr hilft, können Sie Ihren Vermieter auch auf (Durchsetzung der) Einhaltung der Nachtruhe verklagen.