Zeuge nicht genannt

11. September 2015 12:30 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte in Kiel einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden (08/2013). Gesamtblechschaden 1500€. Ich bin der Meinung der andere Fahrer ist Schuld und der andere Fahrer ist der Meinung ich bin schuld. Meine Versicherung hat die andere Versicherung verklagt und dazu wurde ich als Zeuge gehört (08/2014). Im Unfallfragebogen habe ich nicht angegeben dass ich eine Beifahrerin hatte. Diese hat zum Unfallzeitpunkt im Auto geschlafen. Auch bei einer Gerichtsverhandlung habe ich diese nicht erwähnt. Ich wurde nicht nach Zeugen gefragt. Ich wurde nicht vereidigt. Meine Versicherung möchte von mir jetzt erneut den Unfallhergang in einem neuen Unfallfragebogen geschildert bekommen. Dort wird auch nach Zeugen gefragt. Es könnte sein, dass der Fahrer des anderen Autos meine Beifahrerin gesehen/erwähnt hat.


Muss ich die Zeugin jetzt nennen?
Welche Konsequenz hat es wenn ich sie nenne und welche wenn ich sie weiterhin verschweige.

11. September 2015 | 13:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Da die Person geschlafen hat, kann diese Person auch keine Wahrnehmungen in Bezug auf den Unfall machen. Damit scheidet die Person als Zeuge aus.
Sie müssen die Person daher nicht benennen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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