Weiterleitung von Dokumenten an die Schlichtungsstelle der Sparkasse

28. August 2015 12:08 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Bretzel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe einen Streitfall mit der Sparkasse Hessen in dem es um die Verzinsung meines Sparbuchs geht.

Nachdem ich das Problem nicht mit der zuständigen Sparkasse klären konnte, habe ich vor 3 Monaten per Einschreiben einen Brief an die verantwortliche Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes gesendet und nachdem ich keine Antwort erhielt, ein weiteres Fax mit identischen Inhalt vor 6 Wochen. Auch auf das Fax erhielt ich keine Rückmeldung. Die Schlichtungsstelle ist telefonisch nicht erreichbar, so dass ich an diesem Punkt "professionelle Hilfe" benötige.

Ich würde gerne mein Anliegen über einen Anwalt an die Schlichtungsstelle der Sparkasse übermitteln um so eine Rückmeldung bzw. Entscheidung zu erzwingen.

Alle benötigten Schreiben sind vorhanden, es geht primär darum die Schreiben über einen Anwalt zu versenden, um so eine offizielle Rückmeldung der Schlichtungsstelle/Sparkasse zu erhalten um dann entscheiden zu können, ob ich rechtlich weiter vorgehe.

Vorhandene Dokumente (können als ein pdf Dokument versendet werden):
- Schreiben an die Schlichtungsstelle (siehe unten)
- Kopien des entsprechenden Sparbuchs,
- den Beleg des Einschreibens,
- den Beleg des Eingangs des Einschreibens,
- den Beleg der korrekten Übermittlung des Faxes.

Inhalt des Schreibens an die Schlichtungsstelle:


Betreff: Verzinsung Vermögensplan

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Jahre 1993 schloss ich als Student bei der Sparkasse Wetzlar/Hessen einen Vermögensplan ab. In diesen zahle ich seitdem monatlich 50 DM bzw. 25,56 Euro ein. Der Vermögensplan wurde auf 25 Jahre angelegt und bei Abschluss teilte die Mitarbeiterin mir mit, dass die Zinsen gestaffelt seien (ausgehend von 2,50% im 1. Jahr, bis 4,25% ab dem 8. bis zum 25. Jahr) und nach Beendigung des Vermögensplanes eine Prämie je nach Laufzeit ausgezahlt werde (nach 25 Jahren 50%).

Beide Informationen wurden mir schriftlich in Tabellenform von der Sparkasse ausgehändigt und ich füge diese sowie die Kopien des Vermögensplans und des Sparbuches diesem Brief bei.

Vor einigen Tagen habe ich mir das Sparbuch von meiner Mutter, die noch in Wetzlar wohnt und es die letzten 22 Jahre „verwaltet" hat, zusenden lassen. Dabei bemerkte ich, dass mein Guthaben nicht mit dem angegebenen Zinssatz, sondern deutlich niedriger verzinst wurde. Ich kontaktierte darauf hin unverzüglich die Sparkasse, die mir mitteilte, das Sparbuch würde lediglich mit dem aktuellen Basiszins verzinst. Nachdem ich der Mitarbeiterin das Tabellendokument zeigte, in dem der gestaffelte Zinssatz dargestellt ist und auch nochmal betonte, dass mir bei Abschluss des Vertrages explizit zugesichert wurde, dass mein Guthaben mit dem gestaffelten Zins verzinst würde, wurde mir mitgeteilt es handle sich bei der Tabelle lediglich um ein Beispiel welches für die Sparkasse nicht bindend sei.

Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, ist in der Tabelle weder durch eine Fußnote noch durch Anmerkungen erkenntlich gemacht, dass es sich bei dem gestaffelt angegebenen Zinssatz nur um ein Beispiel handelt. Vielmehr suggeriert die Bezeichnung „variabler Zinssatz" dem Laien (und das war ich 1993 als Student im 2. Semester), dass dieser über die Jahre gestaffelt, also variabel ist. Darüber hinausgehend wurde in der letzten Spalte der Tabelle noch für die Jahre 1 bis 25 der Effektivzinssatz auf zwei Nachkommastellen genau angegeben. Dieses Dokument zusammen mit der Aussage der entsprechenden Bankangestellten veranlassten mich 22 Jahre lang zu glauben, dass der Zinssatz wie angegeben fest und gestaffelt ist. Ich bin dementsprechend aus „allen Wolken" gefallen, nun zu hören, dass die mir 1993 ausgehändigten Unterlagen und die mündliche Betätigung der Sparkassenmitarbeiterin bei Vertragsabschluss keine Gültigkeit haben sollen.

Wie Sie sicherlich nachvollziehen können, fühle ich mich im gewissen Sinne durch die Sparkasse getäuscht und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geschilderte Vorgehen mit der Firmenphilosophie der Sparkasse deckt. Aus den genannten Gründen wende ich mich an Sie und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie basierend auf den beigefügten Unterlagen meinen Fall klären könnten und eine Nachverzinsung des Guthabens zu dem angegebenen gestaffelten Zinssatz erwirken.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gerne werde ich für Sie tätig. Bitte lassen Sie mir Ihre Kontaktdaten per E-Mail zukommen, meine Adresse finden Sie in meinem Profil hier auf 123recht.net. Ich setze mich dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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