Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Den Sachverhalt, welchen Sie hier ansprechen, berührt eine Vielzahl von Rechtsgebieten:
Zum Einen darf selbstverständlich Ihr Ruf nicht "beschmutzt" werden, indem man Unwahrheiten über Sie verbreitet. Dieses Vorgehen stellt möglicherweise den Straftatbestand der Verleumdung/Übler Nachrede dar, möglicherweise auch eine Beleidigung. Dies hängt natürlich vom Inhalt der Emails ab.
Daneben kommen hier Verstöße gegen das Urheberrecht und den Datenschutz in Betracht. Ihr gespochenes/geschriebenes Wort darf nicht von Dritten nachträglich derart geändert werden, dass Ihre Aussage einen vollkommen anderen Sinngehalt bekommt.
Ferner kommt hier ein Verstoß gegen das Postgeheimnis in Betracht.
Mit Urteil vom 02.03.2006 hat das BVerfG nochmals klar gestellt, dass auch die elektronische Post eine Post im Sinne von Art. 10 GG
ist. Deren Schutz aus Art. 10 Abs. 1 GG
endet aber nach Abschluss des Übertragungsvorgangs, d.h. das nachträgliche Verändern der Mail durch den Empfänger wird hiervon nicht erfasst.
In Betracht kommt auch ein Verstoß gegen §§ 202a
, 303 a StGB
, der ein Ausspähen von DAten bzw. die Datenveränderung unter Strafe stellt. Um dies zu prüfen, kommt es jedoch maßgeblich auf den Inhalt der Emails an.
Als weiteres Vorgehen kann ich Ihnen nur anraten, den "richtigen" Emailverkehr an die entsprechenden Kollegen zu senden (ein Aufrufen im Ordner "gesendet" dürfte hier Klarheit verschaffen), um den Sachverhalt aufzuklären.
Ich hoffe, Ihnen zunächst eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin