Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn kein entsprechender Hinweis über die automatische Vertragsverlängerung erfolgte und bzw. oder Sie innerhalb der Widerspruchsfrist von zwei Wochen den Widerspruch eingelegt haben, dann ist der Anspruch in Höhe von EUR 89,95 nicht berechtigt. Dies sollten Sie gegenüber der Gegenseite vortragen und auch dann gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Primesingles
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Altmann
Ich habe mich bei Primesingles angemeldet und habe das Angebot in Anspruch genommen welches 1 Euro für 14 Tage beinhaltet. Die 1 Euro habe ich überwiesen. Nun wurde mir vor ungefähr 10 Tagen 89 .95 Euro abgebucht von der besagten Firma. Ich habe diese Summe sofort zurück buchen lassen. Ich setzte dann per Mail ein Schreiben auf indem ich Widerspruch einlegte. Ich bezog mich dabei auf Paragraphen der das eindeutig belegt das die Firma nicht einfach eine Verlängerung auf 6 Monate in Gang bringen kann ohne schriftlich darauf hingewiesen zu haben. Das habe ich in einem hier vorgestellten Fall gelesen. Jetzt bekam ich heute eine erneute E Mail in der mein Widerspruch abgewiesen wurde und es wurde wieder mit einem Inkasso Unternehmen gedroht. Wie soll ich mich jetzt verhalten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe
Viele Grüße
Widerspruch Widerspruch Euro verhalten