Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen.
Die Eintragung im Kfz- Brief vermutet dies lediglich, ist ein Indiz.
Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Der Kaufvertrag bildet die Grundlage der Übereignung, auf dieser Grundlage muss der Kaufgegenstand tatsächlich übergeben werden.
Im Rahmen dieses Kaufvertrages wird auch in der Regel durch den Verkäufer bestätigt, dass das Fahrzeug übergeben worden ist.
Insofern genügt Ihnen zum Beweis, dass das KFZ Ihnen gehört, der schriftliche Kaufvertrag, da Sie hierdurch die Indizwirkung des KfZ- Briefes widerlegen können. Die erfolgte Übergabe des KFZ sollte dabei unbedingt vermerkt werden.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
KFZ läuft auf meinen Partner, wie kann ich im Unglücksfalle ggf. nachweisen, dass es sich um mein Fa
6. Juli 2007 14:19 |
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Kaufrecht
Mein Lebenspartner möchte mir seinen Zweitwagen per schriftlichen Kaufvertrag verkaufen. Da er den öffentlichen Dienst Tarif hat, soll das Fahrzeug auch weiterhin auf seinen Namen angemeldet bleiben.
Sollte ihm etwas zustoßen, kann ich dann den Erbberechtigten mit Kfz.-Brief (in dem sein Name steht) und Kaufvertrag glaubhaft machen, dass das Fahrzeug mir gehört?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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