Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Dienstleister ist verpflichtet, ihnen einen funktionierenden Anschluss zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtabhilfe trotz Reklamationen können Sie sich bei mehreren erfolglosen Nachbesserungen vom Vertrag lösen oder die Gebühr mindern.
Eine Dokumentation ist empfehlenswert; zB durch Videoaufnahmen o.ä. dauerhaft speicherbare Medien.
Ein Schadenersatz besteht nur, wenn Sie einen konkreten, berechenbaren Schaden nachweisen können. Nur fur das nicht Funktionieren gibt es leider keine Schaden Ersatzansprüche . Wohlmöglich meinten Sie das Recht zur Minderung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Monatelange Internet- und Telefonausfälle
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Seit Januar 2015 melde ich meinem Internet- und Telefondienstleister Störungen. Diese wurden von derem Kundendienst bestätigt, verifiziert und von den erschienen Technikern wurde die Ursache auf eine fehlerhafte Datenübertragung VOR der Steckdose in der Wohnung festgestellt. Vertragsgemäß ist der Anbieter, Unitymedia, verpflichtet die Datenübertragung bis zur Steckdose zu garantieren.
Trotz regelmäßiger Anrufe und Störungsmeldungen meinerseits, sowie "Besuche" von Technikern wurde das Problem bis heute (Stand August 2015) nicht gelöst. Seitens UM erhielt ich stets die Meldung, dass der Fehler behoben worden sei.
Wie gehe ich weiter vor? Wie beweise ich, dass tägliche Störungen vorliegen und ab wie vielen Stunden Ausfall am Tag kann ich um Schadensersatz klagen?
Schadensersatz