Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Brasilianer, nach Beendigung v.Sprachkurses

6. August 2015 18:38 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsbürger, mein Freund kommt aus Brasilien und ist vor gut 12 Monaten als Besucher nach Deutschland eingereist. DA er als Besucher ohne Besuchsvisum nach Deutschland kommen darf, war auch bei der Einreise kein Visum nötig. Er entschied sich jedoch innerhalb seines 3-monatigen-Aufenthalts hier in Deutschland einen Sprachkurs zu beginnen. Dies gaben wir bei der Ausländerbehörde an, die nannten uns welche Dokumente wir zur Verlängerung seines Aufenthalts zum Besuch eines Sprachkurses benötigen.

- Verpflichtungserklärung
- Versicherungsnachweis
- Bestätigte Anmeldung an einer Sprachschule
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Nachdem wir diese Dokumente vorgelegt haben, wurde der Antrag bearbeitet und er bekam seinen Aufenthaltstitel, welcher bis Ende Oktober 2015 gültig ist.

Zusätzlich wurde als Nebenbestimmung erlassen, dass dieser Titel NUR zum Besuch des Sprachkurses gilt und erlischt bei Beendigung dieser Tätigkeit und bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

Nachdem Sie nun alle Vorinformationen erhalten haben, komme ich zu meiner eigentlichen Frage.

Inzwischen Spricht mein brasilianischer Freund schon sehr gut Deutsch und wir haben uns dazu entschieden eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Als Positivstaater ist es ihm, nach meiner Information, möglich den Touristenaufenthalt nach wie vor in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt noch rechtmäßig ist und dass mein Freund nachweisen kann, dass er sich auf einfache Art in Deutsch verständigen kann.

Dazu benötigen wir, soweit ich informiert bin, eine Anmeldung beim Standesamt zur Absicht eine Lebenspartnerschaft zu begründen.

Welche ist die rechtliche Situation und welche Möglichkeiten hat mein Freund nun seinen Aufenthalt nach dem Sprachkurs zu verlänger. Er ist nicht mit der Absicht nach Deutschland eingereist eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Muss er eventuell noch einmal ausreisen?

Ist es evtl auch möglich seinen Aufenthalt zu verlänger, mit der Absicht eine Ausbildung zu beginnen?

Ich bedanke mich schon im Vorraus für die Antwort.

Vielen Dank!



Einsatz editiert am 09.08.2015 17:36:47

10. August 2015 | 00:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Visum zum Ehegatten- / Lebenspartnernachzug kann beantragt werden, wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat.

Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn eine nach deutschem Recht gültige Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG) eingegangen wurde.

Eine Nachholung des Visumsverfahrens ist aber nach meiner Information, die sich mit der Ihren deckt, aber in der Tat entberhlich, so dass Sie direkt die Lebenspartnerschaft begründen und die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis benatragen können.

Wenden Sie sich dazu an die zuständige Ausländerbehörde.

Denn eine andere Ausnahme liegt hier nicht vor, wie etwa Heirat vor einer (Wieder-)Einreise und deren mangelnde Angabe bei der Wiedereinreise aus dem Ausland.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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