Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Visum zum Ehegatten- / Lebenspartnernachzug kann beantragt werden, wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat.
Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn eine nach deutschem Recht gültige Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG) eingegangen wurde.
Eine Nachholung des Visumsverfahrens ist aber nach meiner Information, die sich mit der Ihren deckt, aber in der Tat entberhlich, so dass Sie direkt die Lebenspartnerschaft begründen und die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis benatragen können.
Wenden Sie sich dazu an die zuständige Ausländerbehörde.
Denn eine andere Ausnahme liegt hier nicht vor, wie etwa Heirat vor einer (Wieder-)Einreise und deren mangelnde Angabe bei der Wiedereinreise aus dem Ausland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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