Problem mit Spaziergänger/ Hundebesitzer

| 24. Juli 2015 13:05 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,

wir haben folgendes Problem, unser Haus liegt direkt am Wald, zwischen uns und dem nächsten Gebäude liegt ein kleines Wäldchen, welches von vielen Hundebesitzern genutzt wird.
Seit nun ca. 3. Jahren haben wir Probleme mit einer Dame die mit ihrem Hund morgens und abends an unserem Haus entlangeht, damit ihr Hund dort sein Geschäft erledigen kann. Man muss dazu sagen, dass dort kein Weg entlangführt.
Oftmals bleibt Sie auch stehen und schaut in unsere Wohnung und beobachtet minutenlang. Vom Herbst bis in den Frühling, wenn es morgens und abends noch bzw. schon dunkel ist, benutzt sie eine Taschenlampe um sich ihren Weg zu leuchten, nur bleibt es leider nicht dabei, es kam auch schon vor dass sie mit ihrer Lampe in unsere Wohnung leuchtete, dies ist sehr störend, gerade weil dort das Bade-, und Schlafzimmer liegt.
Wir haben sie mehrmals darauf angesprochen dass uns dies sehr stört und sie möge doch bitte den normalen Weg benutzen den alle anderen auch nutzen anstatt Querfeldein durch den Wald an unserem Haus entlangzulaufen.
Wir haben an zwei Ecken unseres Hauses Bewegungslampen installiert, Sie beschwerte sich dann im Gegenzug darüber dass diese Lampen sie ebenfalls stören und blenden würden, Sie behauptete sogar wir würden diese Lampen absichtlich an und aus schalten um Sie zu ärgern. Außerdem könne Sie nichts dafür dass sie dort entlang geht, weil ihr Hund dort lang gehen möchte.
Meine Frau und ich sind gehörlos, daher ist hier die Kommunikation etwas schwierig, wir haben unsere Tochter, welche hörend ist, um Hilfe gebeten.
Sie hat dann vor ca. 3 Monaten, als die Dame morgens wieder dort stand und beobachtete, angesprochen, und gebeten sie solle doch bitte weitergehen, die Antwort war dann „ dies ist öffentliches Gelände ich darf stehen und gehen wo ich will". Unsere Tochter hat auch Bereitschaft signalisiert um ein Gespräch zu führen, dieses wird aber nicht wahrgenommen. Seitdem ist es wie ein Katz und Maus Spiel, zeigt unsere Tochter Präsenz, hält die Dame Abstand, ist unsere Tochter nicht anwesend kommt Sie direkt wieder ran und beobachtet.
Sie hat mittlerweile schon alle Hundebesitzer die dort unterwegs sind, angesprochen und sich über uns beschwert, natürlich können wir dies nicht zu 100% belegen, aber wenn wir dies mitbekommen haben, lässt ihre Mimik, Gestik und die Blicke der Angesprochenen nur diesen einen Schluss zu, dies könnte man schon als Verleumdung bezeichnen
Uns ist durchaus bewusst dass dies öffentliches Gelände ist und dort jeder spazieren gehen kann, wir wohnen hier allerdings schon seit über 20 Jahren und hatten noch nie Probleme mit Spaziergängern gehabt, da alle den normalen Weg benutzen, der von unserem Haus weg führt.
Nun nach drei Jahren fühlen wir uns zunehmend von dieser Dame belästigt und in unserer Privatsphäre eingeschränkt.
Das Ordnungsamt unternimmt leider nichts.
Wir wissen uns nicht mehr zu Helfen und überlegen ob wir einen Anwalt einschalten sollen, nun ist aber unsere Frage, auch auf die Gefahr hin dass dies die Situation möglicherweise noch verschlimmern könnte, ob es überhaupt etwas bringen würde?

24. Juli 2015 | 14:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie können bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Nachstellung (§ 238 StGB ) stellen.

Parallel können Sie gegen die Frau eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Beobachtens beantragen, das geht auch ohne Anwalt direkt bei der dortigen Antragsstelle. Dafür benötigen Sie aber die Adresse der Frau.

Beides können Sie unabhängig voneinander machen, und es dürfte zumindest einen Abschreckungseffekt haben. Hilfreich wären auch Fotos der Frau beim Beobachten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 24. Juli 2015 | 14:42

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