Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben das Problem schon richtig erkannt:
Die Kassen werden die Verantwortung verneinen und Zahlungen verweigern.
Grundsätzlich haftet auch für Folgeschäden die Unfallkasse des Kita.
Aber Sie müssen nachweisen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall inm Februar 2014 und einer späteren notwendigen OP besteht.
Das macht man eigentlich damit, dass die Kasse die Haftung übernimmt (hier wohl geschehen) und zwar auch für Folgeschäden.
Dieser Vorbehalt "für Folgeschäden" ist wichtig, um dann später und ohne Verjährungseinrede (die Verjährung wird drei Jahre betragen) Ansprüche geltend machen zu können.
Gibt es diesen Vorbehalt nicht, rate ich dringend, mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dieser kann dann nach Prüfung diesen Vorbehalt bei der Kasse geltend machen und notwendige Schritte einleiten.
Auch sollte unbedingt ein Attest des Arztes besorgt werden, um den Kausalzusammenhang nachweisen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
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