Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurde ein notarieller Kaufvertrag über ein Haus abgeschlossen. Im nachhinein stellten wir fest, dass der Verkäufer, der sich als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Eigentümerfirma ausgab, zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr Geschäftsführer war. Können wir aufgrund dieses Formfehlers vom Kaufvertrag zurücktreten? Ist der Vertrag bereits unwirksam?
Sie müssen unterscheiden zwischen der Verkäuferin (wahrscheinlich eine GmbH) und dem Geschäftsführer dieser Verkäuferin.
Wenn derjenige, der sich als GF der Firma ausgegeben hat, tatsächlich nicht (mehr) GF war, war die Verkäuferin möglicherweise nicht ordnungsgemäß vertreten.
§ 177 BGB
regelt diesen Fall dahingehend, dass Sie den Verkäufer auffordern, sich zu erklären, ob die Handlungen/Erklärungen des (nicht mehr) GF genehmigt werden.
Derzeit jedenfalls können Sie vom Vertrag nicht zurücktreten. Der Vertrag ist auch noch nicht unwirksam.
Sie sollten sich zweckmäßigerweise mit dem beurkundenden Notar in Verbindung setzen.