Börsenbrief-Abzocke

| 23. Juni 2015 21:49 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Ist man verpflichtet, das Jahresabo für den Börsendienst zu zahlen, obwohl ich die Kündigungsfrist verpasst habe und gibt es eine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen?

Der Fragesteller könnte möglicherweise aus dem Vertrag herauskommen, indem er sich auf die fehlende Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht beruft. Da das Widerrufsrecht nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurde, hat die Frist für den Widerruf möglicherweise noch nicht begonnen. Der Fragesteller sollte den Bestellvorgang sichern und den Vertrag ausdrücklich widerrufen.

Durch Werbung habe ich mich dazu verleiten lassen, per E-Mail ein Probe-Abo für den Börsenbrief "Rohstoff-Signale" des FID-Verlages abzuschließen. 30 Tage lang könne ich ihn kostenlos testen - so die Werbung. Wolle ich ihn darüberhinaus behalten, brauche ich nichts weiter zu tun. Dann verlängere sich das Abo. Ich könne jedoch meine Mitgliedschaft zu jeder Zeit zum Ende des Bezugsjahres beenden.
Leider verpasste ich den Termin zur rechtzeitigen Kündigung innerhalb der 30 Tage. Erst nach ca. 45 Tagen kündigte ich. Nun wird mir vom FID-Verlag mitgeteilt, dass mein Abo zum 30. Juni 2016! beendet wird. D.h., ich solle nun ein Jahr lang Woche für Woche diesen wertlosen Börsendienst abnehmen und dafür pro Woche knapp 20 Euro, also insgesamt 1000 Euro zahlen.
Bin ich dazu verpflichtet? Komme ich noch irgendwie aus dem Vertrag heraus?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

23. Juni 2015 | 22:08

Antwort

von


(1247)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn man über https://www.investor-verlag.de/produkte/tdt/ das Formular ausfüllt und dann absendet, hat man nicht bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

Die AGB werden nicht einbezogen, auch nicht das Widerrufsrecht. Jedenfalls wird das Widerrufsrecht zwar angezeigt, man kann aber nicht bestätigen, dieses auch zur Kenntnis genommen zu haben.

Sichern Sie sich diesen Bestellvorgang per Screenshot.

Dann berufen Sie sich auf die fehlende Einbeziehung von AGB und Widerrufsrecht und widerrufen den Vertrag nochmal ausdrücklich, da ohne Belehrung die Frist nicht zu laufen begann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 25. Juni 2015 | 20:42

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Auf Ihre Frage, ob mir die Beantwortung geholfen hat, kann ich erst antworten, wenn ich damit Erfolg habe. Ich habe die Formulierung des RA übernommen und an die Gegenseite geschickt. Nun muss ich abwarten, wie diese reagiert. Sollte ich damit Erfolg haben, bewerte ich die Angelegenheit gern noch einmal

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Juni 2015
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Auf Ihre Frage, ob mir die Beantwortung geholfen hat, kann ich erst antworten, wenn ich damit Erfolg habe. Ich habe die Formulierung des RA übernommen und an die Gegenseite geschickt. Nun muss ich abwarten, wie diese reagiert. Sollte ich damit Erfolg haben, bewerte ich die Angelegenheit gern noch einmal


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