Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihren Fragen:
a) Wie stehen die Rechte und Pflichten meiner Tochter in Zusammenhang mit dem Vertrag, kurzfristige Absage, falsche Behauptung der Assistentin, unsere Aufwand über drei Monate für die Fahrten zum Treffpunkt?
Ein solcher Anspruch ist nur dann zu realisieren, wenn beweisen würde, dass sie von Anfang an nicht vorhatte, Ihre Tochter als Schauspielerin zu verpflichten. Dagegen spricht allerdings der Vertrag und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei der jetzigen Umentscheidung vermag ich noch nicht erkennen, jedenfalls ist diese nicht in dem Bereich, als es Rechtsansprüche ausläsen würde.
b) Ist der Darsteller-Vertrag, unter den oben genannten Umständen und ohne Unterschrift, rechtskräftig?
Ohne eine Unterschrift oder eine Erklärung der anderen Vertragspartei, dass dieser Vertrag in dieser Form akzeptiert ist, ist dieser auch nicht rechtsgültig, da der Beweis der Annahme fehlt, auch wenn sie den Vertrag per Email übermittelt hat. Hier könnte sich allerdings aus der Email selbst ergeben, dass er Vertrag bereits bei Unterschrift und Rücksendung gelten sollte. Dies müsste dann aber in der Email stehen.
c) Kann/darf die Regisseurin und/oder ihre Assistentin unter falscher Behauptung, ich hätte mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten, meiner Tochter kurzfristig eine Absage erteilen?
Grundsätzlich zählen alle Gründe. Das ist dann eher eine Frage eines möglichen Schadensersatzanspruches. In diesem Fall würde dann auch die Sekretärin als Zeugin gehört werden können.
d) Darf ich mich über ihr unfaires Verhalten meinem Kind gegenüber anderen Instanzen(Vorsitzende des Vereins, Kultur Amt, Film Kommission, Stattlichen Behörden usw.) Beschwerden? Hier dazu hat sie mir per email gedroht mich, wegen falscher Behauptungen, per Anwalt anzuzeigen und auch meine Arbeitsgeber zu informieren.
Eine Beschwerde können sie jederzeit einreichen, solange diese sachlich ist und nicht gegenüber der Öffentlichkeit oder anderen Kunden veröffentlicht wird, da sie sonst in die Gefahr einer Verleumdung kommen könnten.
e) Darf / kann sie einfach meine Arbeitsgeber in diese Sache reinbeziehen?
Nein, hierzu besteht absolut kein Recht.
f) Wie viel wurde so einen Rechtstreit bis zur Aufklärung in diesem Fall kosten? Wie und wo kann ich stattliche Hilfe für Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen?
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie bei ihrem heimischen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle erhalten. Sämtliche Kosten würden auch dann übernommen werden, insbesondere die Verfahrenskosten, nicht aber die gegnerischen Kosten, falls Sie im Rechtsstreit unterliegen.
g) Zu welchem Rechtsfachgebiet mein Anliegen? Vertragsrecht, Zivilrecht, Strafrecht oder ….
Das ist Vertragsrecht, als Teil des Zivilrechts.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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E-Mail:
Sehr geehrter Herr RA Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bitte Sie Ihre Antwort zu Frage c) näher erklären. Kann ich sie wegen falscher Behauptung anzeigen? wenn ja, wie könnte ein Anzeige auf Schadensersatz aussehen? Wie stehen die Chancen in diesem Fall Erfolg zu haben? Die Absage wurde hauptsächlich damit begründet, dass ich angeblich mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten hätte!!!
Beste Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
strafrechtlich reicht dieses nicht aus, da die Information lediglich Ihnen gegenüber zum Ausdruck gebracht worden ist und nicht etwa gegenüber Dritten geäußert wurde.
Der Schaden könnten all Ihre sonstigen Aufwendungen sein, beispielsweise Fahrtkosten, die Sie im Vertrauen auf die Zusammenarbeit machten und entsprechend machen durften.
Ein solches Verfahren ist allerdings ziemlich schwer, da das Telefonat, kraft Natur der Sache, mündlich gewesen war und solche Äußerungen schwierig zu beweisen sind. Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich es Ihnen daher nicht raten, einen Prozess zu beginnen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt