Sehr geehrter Ratsuchender,
auch als Soldat auf Zeit haben Sie eine Probezeit von 4 bis 6 Monaten, ähnlich wie beim freiwilligen Wehrdienst. Das bestehen eines "Widerrufsrechtes" ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Wiiderufsrecht als Wiedereinsteiger
3. Mai 2015 09:59 |
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Guten Tag
Eine Frage ich war bereits freiwillig wehrdienstleistender bei der Bundeswehr von Juli 2006 bis September 2007. Jetz bin ich als Wiedereinsteller SaZ 12 seit April wieder dabei. Jetz haben freiwillig wehrdienstleistende ja 6 Monate Probezeit. Aber was ist mit SaZ habe gehört für solche gilt 6 Monate ein sogenanntes Widerrufsrecht. Ich habe aber nirgends etwas dazu gefunden. Meine Frage ist daher was hat es mit diesem Widerrufsrecht auf dich und gilt dies auch für Wiedereinsteller?
Vielen Dank im Voraus
Einsatz editiert am 03.05.2015 11:46:39
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