Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Muß ich davon ausgehen wenn ich vom Ausländeramt Köln eingeladen werde, das meine Vorehen dort bekannt sind?
In der Regel erfolgt die Anhörung/Vorladung des deutschen Verlobten/Ehegatten in Rahmen der Prüfung des Visumantrages, egal ob Sie Vorehen haben.
Ein Zentralregister für Ehen ist aber nicht vorhanden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Eine kurze Nachfrage:
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, das der jetzigen Behörde meine Vorehen nicht bekannt sind. Wenn ich gefragt werde gebe ich natürlich wahrheitsgemäß Auskunft. Könnte das Nachteilig sein für die Gewährung des Heiratsvisums, das ich zwei Vorehen hatte?
Ja, das kann nachteilig sein, denn die Wahrscheinlichkeit einer Scheinehe höher ist, wenn Sie schon viele Ehen mit Ausländern hinter sich haben.
Aber die Behörde wird davon höchstwahrscheinlich erfahren, dass Sie geschieden wird, da dies in der Meldeauskunft ersichtlich ist. Zumindest in Berlin wird eine solche immer angefordert.