Verpflichtungserklärung, Datenspeicherung

| 23. April 2015 12:39 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


14:37

Ich habe gehört das eine abgegebene Verpflichtungserklärung zentral gespeichert wird.
Da ich zweimal mit einer Ausländerin aus einem NICHT-EU LAND verheiratet war und nun eine weitere Ehe mit meiner neuen ausländischen Partnerin ansteht, interessiert mich, ob auch geschlossene Ehen mit Ausländern irgendwo registriert bzw. für die Ausländerbehörden - die ja bei der Vergabe des Heiratsvisum involviert werden - abrufbar gespeichert werden.
Bei den ersten beiden Ehen lebte ich in Dortmund, jetzt in Köln. Das Scheidungsurteil benötigte jeweils nur das Standesamt, beim Ausländeramt wurde ich danach nicht gefragt. Muß ich davon ausgehen wenn ich vom Ausländeramt Köln eingeladen werde, das meine Vorehen dort bekannt sind?

23. April 2015 | 13:04

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Muß ich davon ausgehen wenn ich vom Ausländeramt Köln eingeladen werde, das meine Vorehen dort bekannt sind?

In der Regel erfolgt die Anhörung/Vorladung des deutschen Verlobten/Ehegatten in Rahmen der Prüfung des Visumantrages, egal ob Sie Vorehen haben.

Ein Zentralregister für Ehen ist aber nicht vorhanden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 23. April 2015 | 13:36

Eine kurze Nachfrage:
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, das der jetzigen Behörde meine Vorehen nicht bekannt sind. Wenn ich gefragt werde gebe ich natürlich wahrheitsgemäß Auskunft. Könnte das Nachteilig sein für die Gewährung des Heiratsvisums, das ich zwei Vorehen hatte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. April 2015 | 14:37

Ja, das kann nachteilig sein, denn die Wahrscheinlichkeit einer Scheinehe höher ist, wenn Sie schon viele Ehen mit Ausländern hinter sich haben.

Aber die Behörde wird davon höchstwahrscheinlich erfahren, dass Sie geschieden wird, da dies in der Meldeauskunft ersichtlich ist. Zumindest in Berlin wird eine solche immer angefordert.

Bewertung des Fragestellers 23. April 2015 | 15:58

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Ich fand die beiden Antworten zu kurz. Mit meiner Fragestellung wurde sich nicht besonders auseinandergesetzt, speziell die Antwort auf meine Nachfrage wurde überhaupt nicht begründet.
Ich fand die Beratung enttäuschend.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. April 2015
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Ich fand die beiden Antworten zu kurz. Mit meiner Fragestellung wurde sich nicht besonders auseinandergesetzt, speziell die Antwort auf meine Nachfrage wurde überhaupt nicht begründet.
Ich fand die Beratung enttäuschend.


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