Anhörung bei der Polizei wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigung

19. April 2015 17:08 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
mein Freund wurde vor ca. 4 Monaten von der Polizei im PKW kontrolliert. Er sollte seine Papiere zeigen, den Kofferraum öffnen, etc., eine Routinekontrolle also. Dabei verhielt er sich ganz normal und wurde nicht beleidigend oder ausfallen oder irgendetwas. Es waren vier Polizisten anwesend, von denen nur einer geredet und kontrolliert hat. Dieser Polizist wurde unglaublich ausfallend, dreist und sagte Dinge wie "In Amerika hättest du jetzt schon längst mit meiner Waffe im Rücken auf dem Boden gelegen", als mein Freund daraufhin fragte was denn mit der Polizei als Freund und Helfer geworden sei antwortete der Polizist nur "Das gibt's nicht mehr!". Weil er nicht angeschnallt war sollte mein Freund die Strafe dafür zahlen, hatte das Geld aber nicht dabei und so wurde ihm eine Rechnung nach Hause geschickt. Auf dieser standen die vier Namen der Polizisten mit Dienstgraden. Weil ihn der Vorfall so sehr geärgert und wütend gemacht hat, schrieb er an das Thüringer Landesamt über das Kontaktformular der Website und beschwerte sich über den Polizisten. Dabei nannte er den Namen, der auf dem Brief den höchsten Dienstgrad hatte, weil er vermutete, dass es deshalb der einzige war der redete und er war wohl auch der älteste. Dann kam ein Brief vom Polizeipräsidenten in dem es hieß, der Vorfall würde geprüft und man würde sich bei ihm melden. Darauf wollte er ja ursprüunglich gar nicht hinaus, sondern nur Kritik an den angestellten Polizeimitarbeitern üben. Jetzt kam ein Brief mit einem Termin für die Anhörung wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigung. Darauf können hohe Strafen stehen und leider hat er keinen Nachweis mehr darüber, was genau er geschrieben hat.
Müssen wir uns ernsthafte Sorgen wegen einer Strafe machen? Oder steht dann im Prozess Aussage gegen Aussage, weil der Polizist natürlich behaupten wird dass er sowas nie gesagt hat um seinen Job nicht zu verlieren. Brauchen wir jetzt einen Anwalt der das klärt? Das Geld dafür haben wir eigentlich wirklich nicht, weil unsere Auswanderung kurz bevor steht..
Vielen Dank im Voraus

19. April 2015 | 17:47

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Der Tatbestand der falschen Verdächtigung setzt nach § 164 Absatz 1 StGB voraus:

"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Eine Strafbarkeit ist nach meiner Auffassung auszuschließen, weil Ihr Freund nicht wider besseres Wissen gehandelt hat.
Darüber hinaus ist schon zweifelhaft, ob Ihr Freund beabsichtigte, ein behördliches Verfahren oder eine andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigen herbeizuführen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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