Sehr geehrter Fragesteller,
die Tilgungsfrist beträgt 20 Jahre bei derartigen Delikten, müsste also gelöscht sein.
Beantragen Sie beim Bundeszentralregister schriftlich ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses erhalten Sie als Betroffener.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
erweiterndes führungszeugnis
13. April 2015 15:11 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
hallo,
hab vor 24 jahren eine dummheit begangen und wurde verurteilt.
2 jahre auf bewährung.
es ging dabei um einen sexuellen missbrauch.
jetzt bin ich 45 jahre.
hab letztes ein führungszeugnis beantragt . keine eintragung.!
auch seitdem hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen.
ist das erweitende führungszeugnis jetzt auch ohne eintragung und wie kann ich das überprüfen ?
herzlichen dank !
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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