Schaeden an der Tür durch nicht zu bremsende Nachbarschaftshilfe -wer haftet?

24. März 2015 05:29 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,ich möchte Ihnen folgende Frage stellen:
Ich hatte mich ausgeschlossen und mein Nachbar (ebenfalls Mieter im Haus, wie ich ),
hat das mitbekommen.
Er bot sich an die Tür zu öffnen. Ich willigte ein, wenn er ganz sicher sei damit die neu eingebaute Tür nicht zu beschaedigen.Darauf habe ich ihn mehrfach hingewiesen, daß das keinesfalls passieren dürfe und meine Tante mit dem Schlüssel ohnehin in Kürze eintreffen werde.
Er ließ sich nicht bremsen. Auch nicht von meiner Tochter ( 12) die ebenfalls auf ihn einredete es sein zu lassen, als ich kurz im Freien war und sich abzeichnete, daß die Tür Schaden nehmen könnte.
Aufbekommen hat er die Tür nicht.

Jetzt ist der Türstock auf Höhe des Schlosses etwas beschaedigt und mein Vermieter verlangt von mir die Reparatur oder eine neue Tür. ich bin mittlerweile ausgezogen und habe meine Kaution noch nicht zurückerhalten. seine eigene Tür (die er angeblich schon so ohne Schaeden geöffnet habe) traegt die gleichen, nur noch schlimmeren Blessuren seines Tuns...

Wie soll ich mich verhalten ? Wer haftet für den Schaden ?

Es waere nett,wenn sie mir eine Einschaetzung geben könnten.

MfG

24. März 2015 | 06:36

Antwort

von


(111)
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Web: https://www.nadiraschwili.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich haften Sie als Mieterin gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache. Daher könnte der Vermieter - vorausgesetzt es sind Schäden an der Mietsache vorhanden, wovon nach Ihren Schilderungen auszugehen ist - einen Schadensersatzanspruch Ihnen gegenüber haben und die Beseitigung des Schadens verlangen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen könnte er u.U. auch mit der Kaution aufrechnen, mit dem Ergebnis, dass er diese ganz oder teilweise einbehält.

Da die Tür jedoch offensichtlich von Ihrem Nachbarn beschädigt wurde, hätten Sie gegenüber Ihrem Nachbarn einen sogenannten Rückgriffsanspruch und könnten den Ihnen entstandenen Schaden wiederum bei Ihrem Nachbarn geltend machen. Sie müssten im Falle eines Prozess jedoch beweisen dass dieser den Schaden verursacht hat und dies ohne Ihrer Einwilligung geschah.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht

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