Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie haben insofern recht, dass für den vorliegenden Fall grundsätzich das Ordnungsamt zuständig ist.
Sofern das Ordnungsamt aber nicht verfügbar ist, so z.B. außerhalb der Dienstzeiten, ist die Polizei zuständig.
Das Ordnungsamt, bzw. die Gemeinde ist auch nicht verpflichtet, schon gar nicht Nachts oder am Wochenende Beamte vorzuhalten, die bei bestimmten Ordnungsmaßnahmen eingreifen können, denn dazu ist dann gerade die Polizei da.
Die Gemeinde/Stadt können Sie daher auch nicht zu irgendwelchen nächtlichen Aktionen verpflichten.
Es wäre zu überlegen, ob die Polizei ggf. verpflichtet ist, häufiger Streife in Ihrer Gegend zu fahren? Das kommt darauf an, wie schwer die Störungen sind, die von den Jugendlichen ausgehen.
Vorliegend dürfte es Ihnen persönlich aber wohl eher zumutbar sein, bei nächtlichen Ruhestörungen die Polizei anzurufen.
Eine dauerhafte Überwachung dieses Platzes kann es durch die Polizei gar nicht geben.
Was geringe Störungen angeht, etwa Alkohl trinken, so ist dies an sich, wie Sie selber zutrefend feststellen, wohl noch keine Störung. Da Alkohlkonsum aber oftmals, wenn dies in den Abend- oder Nachtstunden stattfindet, mit lautem Gerede verbunden ist, so kann dies durchaus eine Störung darstellen.
Aber auch in diesem Fall gilt wohl, Sie müssen die Polizei anrufen.
Entsprechende gesetzliche Grundlagen finden Sie im Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen und im Polizeigesetz NW.
Ich hoffe ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Ordnungsamt / Ruhestörung & Zerstörung
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Generelle Themen
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Anfrage möchte ich an Sie stellen:
Bundesland: NRW
Auf einem städtischen Gelände (Rathausparkplatz) vor meiner Eigentumswohnung treffen sich, insbesondere in den Sommermonaten, ca.10-20 hier ansässige und ortsfremde Jugendliche im Alter von ca. 14-17 Jahren. Bei dem Treffen kommt es zum Genuß von Tabakwaren und (teilweise erheblichen Mengen) Alkohol.
Die Jugendlichen lärmen bis in die späten Abend-/Nachtstunden (auch nach 22.00 Uhr) auf diesem städtischen Gelände - teilweise bis in den frühen Morgen (z.B. am Sonntag um 5:30 Uhr morgens, betrunkend und fußballspielend "gröllend" auf dem Parkplatz und der angrenzenden Straße direkt vor meinen Fenstern).
Die Stadt, als Eigentümer des Geländes, habe ich bereits versucht über das Ordnungsamt aufzufordern, für Ruhe zu sorgen und auch im eigenen Interesse - die Jugendlichen richten durchaus erheblichen Sachschaden an, die man in der Tagespresse am nächsten Tag lesen kann - hier ggf. ein Platzverbot auszusprechen. Vom Ordnungsamt wurde ich nur sehr unmotiviert an die Polizei verwiesen, die ich dann doch bitte jedesmal rufen möge (Zitat: "Wir haben nicht genug Mitarbeiter und nachts arbeiten wir nicht"). Die Gemeindeordnung gibt hierzu nichts konkretes aus.
Lt.Polizei sind die Personen wohl bekannt und man fährt öfters Streife - eine echte Änderung ist jedoch nicht herbeigeführt und ich habe auch nicht unbedingt das Bedürfnis, hier als "Querulant" abendlich 110 anzurufen - und immer damit rechnen zu müssen, das beim Eintreffen der Beamten, vielleicht niemand mehr da ist und mein Ruf irgendwann ruiniert ist. Die Polizei benötige in den bisher von mir gemeldten Fällen (2 Stk.) jeweils 30 Minuten bis zum Eintreffen.
Hinweise:
Auf dem Parkplatz kam es auch bereits zu Diebstählen an (auch meinem eigenen) KfZ - die naheliegenderweise wohl mit den Jugendlichen zu tuen haben - aus Beweismangel wurde jedoch kein Täter gefunden.
Ferner ist ca. 200m entfernt ein städtisches Jugendfreizeitzentrum - gerüchteweise haben die o.g. Personen dort wohl Hausverbot.
Meine Fragen:
1. Wie führe ich eine dauerhafte Lösung herbei? Ist hier nicht auch die Stadt in der Pflicht (z.B. proaktive Besuche in den Nachtstunden durch das Ordnungsamt) und wie fordere ich diese am verbindlichsten (mir reichen Tipps und ggf.Gesetzesquellen, ich benötige kein fertiges Schreiben) dann dazu auf?
2. Wie sollte ich akut bei geringeren Problemen reagieren? Sofern es z.B. Alkoholgenuß ist, kann das ja alleine kein Grund sein, die Polizei zu rufen. Eine (angabegemäß!) beauftragte Streetworkerin der Stadt hat hier bisher auch nicht nichts erreicht.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Polizei Polizei Schreiben
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Verständliche und kompakte Antwort. Danke!
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