Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst müssen Sie schon unterscheiden, ob Sie es mit einem Privatkunden (Verbraucher) oder Firmenkunden (Unternehmer) zu tun haben, da dann die Möglichkeiten, die Haftung einzuschränken, differenzieren.
Klauseln, die ein Kunde akzeptieren MUSS, gibt es so nicht. Alle Klauseln, die die Haftung beschränken odre gar ausschließen sollen, müssen VEREINBART werden, wobei dann sicherlich von beiden Seiten eine Abwägung zu erfolgen hat, welche Klauseln noch akzeptiert werden.
Hier besteht die Möglichkeit, durch AGB´s, die auch andere wesentliche Punkte regeln können, die gesetzliche Lage dann zu Ihren Gunsten abzuändern, wobei aber auch diese Bedingungen vor oder bei Vertragsschluss vereinbart werden müssen, also auch insoweit kein "MUSS" besteht.
Empfehlenswert und dringend geboten erscheint es daher, hier im Rahmen einer individuellen Beratung diese AGB´s erstellen zu lassen. Da diese Bedingungen aber immer genau auf Ihre Tätigkeit abgestimmt werden muss, ist eine generelle Verweisung auf Muster etc. sicherlich der verkehrte Weg. Alein die weitere individuelle Beratung kann dann den erwünschten Erfolg garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich bin hauptsächlich (in kleinem rahmen) für einige gewerbliche (kleingewerbe) und private kunden tätig.
zumeist dienstleistungen (also auch datensicherung, etc)...
privatkunden sind sehr unkritisch
können Sie mir in ungefähr und zumindest grob sagen, mit welchen kosten ich zu rechnen hätte, wenn ich mir AGB`s erstellen lassen.
ist ein erstgespräch mit einem anwalt in der nähe bzw. meiner wahl kostenfrei oder muss ich gleich mit kosten rechnen. privat habe ich eine rechtschutz versicherung, gewerblich jedoch aufgrund des umfangs nicht
Der Rechtsschutzversicherer wird hier wohl nicht eintreten, so dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben.
Die genaue Höhe ist auch vom Umfang abhängig, der so ohne eine Beratung nicht abgeschätzt werden kann; in einem vierstelligen Bereicht wird es sich aber bewegen.
Bedenken müssen Sie aber dabei, dass Sie diese Bedingungen für eine Vielzahl von Geschäften nutzen werden, so dass sich der Betrag, der auch im einzelnen ausgehandelt werden kann, dann doch relativiert.
Auch das Erstgespräch wird dabei mit Kosten verbunden sein, wobei auch diese Kosten der Erstberatung vorab vereinbart werden können.
In Ihrem Fall wird es sich aber auch für Sie sicherlich lohnen; denn wenn es gerade bei einem Geschäftskunden zu einem Ausfall kommen sollte, könnte die ganze Sache sicherlich sehr viel teuerer werden, als die Kosten für vernünftige AGB´s, die Sie schützen.