Sonderküdigung

| 28. Februar 2015 20:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:18

Hallo wir habe eine renovierungbedürftige wohnung gemietet,im vertrag wurde abgeschlossen das wir selber renovieren.
Mietverchältnis ist am 01.01. begonnen,am ende februar ist neue Küche eingetroffen und nach einbauen 1 tag später haben wir in Briefkasten eine Sonderkündigung gefunden.
Das haus hat 2 Wohnungen und Vermieter bewohnt eine.
Meine frage ist op ich meine Geld zurück bekommen kann,wohnen möchten wir mit so böse leute sowieso nicht! aber wir haben investiert und jetz einfach Tchüss?
Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort.

28. Februar 2015 | 20:47

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Zunächst wäre zu prüfen, ob die von den Vermietern ausgesprochene Sonderkündigung (ich kann nur vermuten, dass diese auf § 573a BGB gestützt wird) ohne Rechtsfehler ausgesprochen worden ist. Auch wenn Sie selbst kein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses mehr haben, kann dies ggf. wichtig werden, um mehr Zeit für die Suche nach einer Ersatzwohnung zur Verfügung zu haben.

Um den Umfang Ihrer möglichen Schadenersatzansprüche beziffern zu können, ist es erforderlich, den Mietvertrag zu prüfen. Denkbar ist aber ein Anspruch nach § 539 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die Renovierung.

Die eingebaute Küche darf nach § 539 Abs. 2 BGB wieder ausgebaut und mitgenommen werden.

Weiter rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Hier sollte versucht werden, die Gegenseite zur Tragung der Kosten für die Investitionen zu bewegen, da die Küche für Sie in der neuen Wohnung ggf. unbrauchbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2015 | 14:43

Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort.
Ich werde einfach Ihnen schreiben was in diesen Brief steht:
Hiermit wird der mit Ihnen zum 01.01.2015 geschlossene Mietvertrag über 4 Zimmer,Küche,Fluer Bad im 1 OG,1 Keller,1 Abstellraum im Nebengebäude in xxxxx unterEinhaltung der gesetzlichen Kündigungs ordentlich gem.§§573 c Abs.1 i.V.m.573a.1BGB zum 31.08.15 gekündigt.

Mietvertrag wurde als unbefristet abgeschlossen,und wir haben im Vertrag auch stehen das wir werden selbstrenovieren,im Vertrag steht aber nicht das wir nach renovierung gleich auszehen mussen.
Diese kündigung haben wir erchalten,gleich als die Küche fertig eingebaut wurde,und ohne briefmarke das wegen denke ich das die haben einfach gewartet bis wir fertig sind.Wir haben auch 2 Kinder und haben wir alle unser gesparte Geld ausgegeben und nun was sollen wir machen?Ich bin am ende ich kann nicht mehr schlaffen,arbeiten,denken ich kann nur weinen aber was bring das?
Ich danke Ihnen herzlich.
Mit freundlichen Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2015 | 16:18

Sehr geehrte Ratsuchende,

wie gesagt: konsultieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt vor Ort, um Ihre Rechte zu wahren!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 1. März 2015 | 17:01

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Böhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. März 2015
5/5,0

Vielen Dank!


ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht