Pferd durch Rakete erschreckt. Wer haftet?

27. Februar 2015 11:15 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


12:30

Zusammenfassung

Haftung eines Dritten für Verletzungen des Pferdes.

Auf einen Feld habe ich eine Modell-Rakete (www.manufactum.de/rakete-p1458936/) gestartet. Der Antrieb ist ähnlich einer Silvester-Rakete. Lt. Anleitung ist das ganzjährig und ohne weitere Genehmigung erlaubt.

In der Nähe (ca 20 Meter) befand sich eine Pferdekutsche. Das Pferd scheute, die zwei Kutscher fielen von der Kutsche. Daraufhin rannte das Pferd samt Kutsche alleine zum Stall zurück (ca. 500 Meter). Das Pferd hat sich verletzt und die Kutsche ist beschädigt.

Muss ich für den Schaden haften?

27. Februar 2015 | 11:51

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Nähe (ca 20 Meter) befand sich eine Pferdekutsche. Das Pferd scheute, die zwei Kutscher fielen von der Kutsche. Daraufhin rannte das Pferd samt Kutsche alleine zum Stall zurück (ca. 500 Meter). Das Pferd hat sich verletzt und die Kutsche ist beschädigt.
Muss ich für den Schaden haften?

Ja, Sie werden für den entstandenen Schaden haften müssen.
Hier ist das Pferd durch den Start der von Ihnen gezündeten Rakete derart erschreckt worden, dass es scheute und die Kutscher der gezogenen Kutsche abwarf.
Sie haben hier die von der Rakete ausgehende Betriebsgefahr zu tragen, wobei der Haftungsanteil sicher voll oder zumindest zum größten Teil auf Ihrer Seite liegen dürfte. Wie Sie schreiben, war die Kutsche beim Start der Rakete nur ca. 20 m entfernt. In diesem Fall hätten Sie aus Sicherheitsgesichtspunkten die Rakete nicht starten dürfen, da Sie mit einer Reaktion des Pferdes hätten rechnen müssen. Man wird Ihnen somit wohl zumindest grobe Fahrlässigkeit unterstellen können.
Ihnen werden also die Tierarztkosten in Rechnung gestellt werden können.

Auch die Schäden an der Kutsche werden Sie aus gleichen Gründen zu tragen haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatierung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. Februar 2015 | 12:27

Vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich noch nach Ihrer (unverbindlichen) Einschätzung fragen: Ist die Lage hier juristisch eindeutig oder gibt es Spielraum für andere Meinungen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Februar 2015 | 12:30

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe davon aus, dass die Lage eindeutig ist.


Mit freundlichen Grüßen

Wibke Türk
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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