Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Nähe (ca 20 Meter) befand sich eine Pferdekutsche. Das Pferd scheute, die zwei Kutscher fielen von der Kutsche. Daraufhin rannte das Pferd samt Kutsche alleine zum Stall zurück (ca. 500 Meter). Das Pferd hat sich verletzt und die Kutsche ist beschädigt.
Muss ich für den Schaden haften?
Ja, Sie werden für den entstandenen Schaden haften müssen.
Hier ist das Pferd durch den Start der von Ihnen gezündeten Rakete derart erschreckt worden, dass es scheute und die Kutscher der gezogenen Kutsche abwarf.
Sie haben hier die von der Rakete ausgehende Betriebsgefahr zu tragen, wobei der Haftungsanteil sicher voll oder zumindest zum größten Teil auf Ihrer Seite liegen dürfte. Wie Sie schreiben, war die Kutsche beim Start der Rakete nur ca. 20 m entfernt. In diesem Fall hätten Sie aus Sicherheitsgesichtspunkten die Rakete nicht starten dürfen, da Sie mit einer Reaktion des Pferdes hätten rechnen müssen. Man wird Ihnen somit wohl zumindest grobe Fahrlässigkeit unterstellen können.
Ihnen werden also die Tierarztkosten in Rechnung gestellt werden können.
Auch die Schäden an der Kutsche werden Sie aus gleichen Gründen zu tragen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatierung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich noch nach Ihrer (unverbindlichen) Einschätzung fragen: Ist die Lage hier juristisch eindeutig oder gibt es Spielraum für andere Meinungen?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass die Lage eindeutig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk
Rechtsanwältin