Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Sie benötigen ein Visum zur Eheschließung.
Dieses ist zwingend bei der deutschen Botschaft in China zu beantragen (oder falls vorhanden ein deutsches Konsulat, was näher zum Wohnort in China liegt).
Alle Personen, die ein Visum zum Zweck der Einreise nach Deutschland beantragen möchten, MÜSSEN zuvor einen Termin mit dem seit kurzem eingeführten elektronischen Buchungssystem der deutschen Botschaft vereinbaren, was behördlich derart vorgeschrieben ist.
Sie nötigen ein Visum zur Eheschließung (Nationales Visum, Kategorie D Langzeit / ständiger Aufenthalt in Deutschland).
Die Bearbeitungszeit eines nationalen Visums (zur Eheschließung, Langzeit, Kategorie D) kann von vier Wochen bis zu drei Monaten dauern. Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Bearbeitungszeit zu beschleunigen - nach Angaben der Botschaft.
Dieses ist aber durchaus zumutbar, (leider) üblich und auch rechtens.
Nur wenn grundsätzlich drei Monate Bearbeitungszeit überschritten wären, könnten Sie
sich gerichtlich in Deutschland zur Wehr setzen.
Nach Visumserteilung kann die Einreise stattfinden und ein Aufenthaltstitel in Deutschland für den Ehegatten beantragt werden.
Sie haben wie gesagt grundsätzlich keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Visumsvergabe, können aber folgendes dazu beitragen bzw. verlangen:
- Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft - alles Wichtige ist dort erwähnt und herunterladbar;
- Legen Sie höchsten Wert auf eine vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllung des Visumsformulars und Beifügung der notwendigen Unterlagen;
- länger als drei Monate darf die Erteilung des Visum in aller Regel nicht dauern (s. o.).
Sämtliche Unterlagen in chinesischer Sprache sind mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Da verschiedene Dinge zahlreicher Art zu beachten sind, verweise ich auf:
http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-visa/02-nationale-visa/merkblaetter/00-merkblaetter-s.html
Dort sind alle geforderten Unterlagen aufgelistet.
Im Übrigen sind einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen (jedenfalls momentan noch nach der nicht unumstrittenen Gesetzeslage):
Sofern mit einem entsprechendem Visum zunächst nur eine Verheiratung in Deutschland erfolgt, besteht dieses Erfordernis nicht.
Wenn aber dann später nach ein Aus- und Wiedereinreise nach Deutschland ein Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug zu Ihnen als deutschen Staatsbürger erfolgen soll, müssen nach bisheriger Rechtslage einfache Sprachkenntnisse grundsätzlich vorliegen, die im Ausland zu erwerben sind, insbesondere bei einem Goethe-Institut.
Aber:
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll die Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht prüfen.
Insofern wäre die Rechtslage im Zeitpunkt der Beantragung des Ehegattennachzuges nochmals abzuklären, weil dazu kurzfristig eine Entscheidung ergehen könnte.
Die Heirat kann also in Deutschland erfolgen.
Der Weg über das Studiumsvisums und anschließender Heirat ist langwieriger und komplizierter.
Denn das Studiumsvisum bzw. eine sich darin anschließende Aufenthaltserlaubnis hat allein den Aufenthaltszweck "Studium" und berechtigt nicht zum Aufenthalt für eine Heirat, was dann ggf. über eine Aus- und Wiedereinreise umständlich nachgeholt werden müsste.
Gleichwohl ist generell eine Heirat in Dänemark denkbar und möglich, als Alternative zur Heirat in Deutschland (dieses geht wahrscheinlich schneller als eine in China). Diese ist einfach und unkompliziert bzw. auch schnell möglich.
Sie können nach der Einreise einen Aufenthaltstitel für den langfristigen bis unbefristeten Aufenthalt beantragen - dieser berechtigt auch nach Ausstellung direkt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/Studium.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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