Miete schwarz bekommen

4. Dezember 2014 15:07 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Mache ich mich strafbar, wenn ich Miete an meine Oma zahle, die diese Einnahmen nicht beim Finanzamt angibt, und bin ich haftbar, da ich einen Teil der Miete beitrage?

Nein, sie machen sich nicht strafbar und auch nicht haftbar. Die Verantwortung für die Anmeldung der Mieteinnahmen beim Finanzamt liegt bei ihrer Oma. Sie könnte sich wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Deine Rolle als Mieter beinhaltet keine Verpflichtung, die steuerlichen Angelegenheiten des Vermieters zu regeln.

Ich wohne mit meiner Mutter in dem Haus meiner Oma, und stelle nun fest das offenbar kein Mietvertrag vorhanden ist aber meine Mutter dennoch 400€ Miete zahlen muss.
Meine frage nun : Wie hoch ist die Strafe wenn man mehr als 10 Jahre Mieteinnamen hat, diese jedoch nicht beim Finanzamt angibt? bzw. nach welchen Gesetzen macht man sich strafbar? Bin ich irgendwie mit haftbar weil ich bei meiner Mutter wohne aber zur Miete einen teil beitrage?Ich wusste ja nicht das meine Oma die Miete schwarz bekommt.

4. Dezember 2014 | 15:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sehr geehrter Fragesteller,
Mieteinnahmen zählen zu steuerpflichtigen Einkommen, welches gegenüber dem Finanzamt anzugeben ist und auch entsprechend zu versteuern ist.
Allerdings haben Sie mitgeteilt, dass Sie nicht selbst diese Einnahmen erhalten haben, sondern vielmehr an Ihre Oma mit bezahlt haben.
Von daher wäre im strafrechtlichen Sinn Täterin die Oma.
Diese könnte sich einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung schuldig gemacht haben.
Dabei ist hier durchaus eine bereits höhere Summe im Laufe der Jahre zusammengekommen, wenn man jedes Jahr hier etwa 4.800,00 € rechnet, wobei hier möglicherweise Abzüge als Ausgaben noch geltend gemacht werden können. Jedenfalls handelt sich hier sicherlich um eine fünfstellige Summe.
Hinsichtlich der Höhe der Strafe sieht das Gesetz vor, dass Taten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden können.
Hier kommt es sodann beim Strafmaß darauf an, ob Ihre Oma strafrechtlich vorbelastet ist und in welchem Umfang sie bereit und fähig ist, den Schaden wieder gut zu machen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich hier eher im Bereich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder einer Geldstrafe handeln wird. Dabei sind auch das Alter der Oma und ihre entsprechenden Kenntnisse ausschlaggebend.
Durch die Mietzahlung selbst haben Sie auch keine Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung geleistet, da Sie nicht verpflichtet sind, hier entsprechende Erklärungen für Ihre Oma als Vermieterin vorzunehmen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Christian Joachim

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