Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Rechtslage nach britischem Recht kann ich Ihnen leider nicht mitteilen. Dazu fehlen mir die Kenntnisse.
Ich kann Ihnen aber nachfolgende Kanzlei in Liverpool empfehlen, die auch deutschsprachig sind und Ihnen sicher weiterhelfen kann:
DLA Piper UK LLP
India Buildings Water Street
Liverpool
L2 0NH
UK
T: +44 (0) 8700 111 111
F: +44 (0) 151 236 9208
siehe unter https://www.dlapiper.com/de/abudhabi/offices/liverpool/?tab=lawyers
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
- zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth