Heizkostenermittlung durch individuelle Schätzung

8. Oktober 2014 01:18 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


13:49

Guten Tag, ich habe ein Ladenlokal (Musikclub) gemietet das über eine Lüftung verfügt mit der auch angeheizt werden kann und an das Warmwassersystem angeschlossen ist. Dieser Verbrauch wird über einen Zähler ermittelt. Jetzt verfügt der Raum auch noch über einige Heizkörper die nie in Betrieb sind, da die Räumlichkeit eh recht warm ist und ansonsten ja über die Lüftung erwärmt wird. Das aber auch nur an ca. 80 Tagen im Jahr wenn Veranstaltungen sind und auch nie lange, da sobald die Besucher im Raum sind wieder gekühlt werden muss. Jetzt ist mir aufgefallen, dass sowohl bei der letzten Nebenkostenabrechnung als auch bei der jetzigen ein Verbrauch von Heizkosten per individueller Schätzung ermittelt wurde. Grundlage sind Heizkosten aus den anderen Läden im gleichen Gebäude und beziehen sich wohl auf die Heizkörper. Ein Zähler ist an diesen Heizkörper nicht vorhanden, bzw. ich kann überhaupt nicht erkennen wie die beiden Beträge (einmal 30% und dann nochmal 70 % ) errechnet werden. Auch andere Mieter im Haus Klagen oft über sehr hohe Heizkosten. Ich muss noch erwähnen, dass ich erst Mitte 2012 eingezogen bin und die Räumlichkeit vorher lange leer stand und die Fluktuation in dem Gebäude recht hoch ist. Ich habe auch schon die letztjährige Abrechnung moniert, da 2 Monate zu viel veranschlagt wurden, bisher ohne Erfolg. Was raten Sie mir? Mit freundlichem Gruß Margit G.

8. Oktober 2014 | 01:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Was raten Sie mir?"


Legen Sie die Abrechnungen einer auf Mietrecht spezialisierten Kanzlei vor Ort vor, denn hier stimmt etwas nicht, wenn die Heizungen keine individuelle Ablesevorrrichtung haben sollten.

Denn die Abrechnung hat zwingend über die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) zu erfolgen.

Danach sind die Heizkosten und Warmwasserkosten mit einem Anteil von mindestens 50 %, höchstens 70 %, nach dem Verbrauch des Mieters abzurechnen. Der restliche Anteil zwischen 50 und 30 % kann unabhängig vom Verbrauch berechnet werden.

Einfach den Verbrauch zu schätzen, geht in diesem Zusammenhang gar nicht.





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Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 8. Oktober 2014 | 13:44

Guten Tag, was kann ich bzgl.. der Schätzung fordern? Dass alle Kosten offen gelegt werden und sich daraus ergeben muss wie die Beträge zustande gekommen sind. Wird dann die Raumgrösse zugrunde gelegt wenn die Heizung nicht benutzt wurde. Es gibt ja keine Röhrchen oder Zähler. Danke und Gruß Margit G.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Oktober 2014 | 13:49

Nachfrage 1:
"Guten Tag, was kann ich bzgl.. der Schätzung fordern?"


Genau das können Sie einfordern.

Der Vermieter müsste den Gesamtverbrauch darlegen und den Abzug der anderen Mieter belegen.

Was danach übrig bleibt, wäre dann grundsätzlich Ihr Kostenanteil.

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