Kopierschutz

8. Juni 2007 12:15 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Hallo,
Ich habe bei Ebay einen Video Stabilisator für einen Freund eingestellt, den er ganz normal in einen Laden gekauft hat, vor ein paar Jahren Rechnung liegt vor,den ich selber noch nie benutzt oder in den Händen gehabt habe. 3 Tage später nahm Ebay ihn raus wegen Urheberverletzung. Ich bekam eine Schreiben von den Rechtsanwälten Waldorf aus München in der ich eine Unterlassungserklärung unterschrieb und zurückschickte. Hatte ja nie was mit den Ding zu tun. Es war auch die Rede von einer Abmahnung und für mich war das dann auch so ok weil ich ja noch nie was rechtswiedriges damit gemacht habe und auch nicht wollte.
Wenn ich nicht unterschreibe kommt es zu einer fälligen Vertragsstrafe vo 10.000 Euro. Heute 1 Woche später bakam ich wieder einen Brief von den Rechtsanwälten wo ich jetzt eine Strafe oder wie die es sagen eine Geschäftsgebühr gem, Nr.2300 VV RVG in Höhe von 1560 Euro + Post-/Telekomentgelte gem Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 Euro bezahlen muß. Gegenstandswert ist jetzt 70.000 Euro.
Meine Frage muß ich das bezahlen ?
Unterlassungserklärung 10.000 und Gegenstandswert jetzt auf einmal 70.000 Euro ?
Bitte geben Sie mir schnellstmöglich bescheid da mir Fristen gesetzt wurden.
MFG

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