Frage zu Famileinstreitigkeiten sowie Schutzmaßnahmen f. gefährdete Personen
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich(Student) bin mit meinen Eltern leider sehr zertritten. Derzeitig wohne ich in einer WG relativ weit entfernt von meinen Eltern.
Es geht um folgendes mein Vater (Polizeibeamter) hat eine stark angeschlagene Gesundheit, speziell eine kaputte Leber(aus unbekannten Gründen) und ist extrem agressiv. Desöfteren kam es in der Öffentlichkeit als auch privat (Familienintern) zu wesentlichem Ärger. Bei mir war es so das er sich einst weigerte Unterhalt zu zahlen, Rechnungen bei der Beihilfestelle einzureichen und mir gegenüber auch ein sehr schlechtes Verhalten an den Tag legte. Ich hatte bereits mit seinem Dienstherrn gesprochen, anscheinend ist aber nichts passiert.
Zu einer Anzeige vor Gericht kam es bislang nocht nicht.
Nun ist es so das ich wensentliche Angst habe das mir etwas passieren kann. Sowohl da mein Vater als PB natürlich eine Waffe hat, als auch aufgrund der schlechten Beziehung zu den anderen Familienmitgliedern.
Im weiteren ist es so das ich mich von meiner Familie ständig beobachtet fühle. In der Vergangenheit wurde ich desöfteren von meiner Familie(hauptsächlich Mutter) belästigt. (unangemeldete Besuche, Beleidigungen und dergl.). In der Angelegenheit hatte ich nicht die Polizei informiert, da ich kaum glaube das hier ernsthafte Hilfe zu erwarten sei?!
Meine Adresse konnte leider nicht geschützt werden:
-Einwohnermeldeamt verweigerte eine Sperrung(würde höchstwahrscheinlich eh nix bringen da Polizisten auch auf gesperrte Adressen zugreifen können)
-Bafög Amt verlangt das ich meine Eltern postalisch anschreibe um an die Steuererklärung zu kommen(Da muß natürlich auch meine Adresse preisgegeben werden)
-Bei Behördenstreitigkeiten wie Kindergeld wird meine Adresse natürlich auch nicht geschützt und ohne weiteres rausgegeben.
Meine Fragen:
-Was kann hier zum Schutz meinerselbst getan werden? Wie sehen die Schutzmaßnahmen die vor Gericht erwirkt werden können aus?
-Ist es möglich für meine Familie ein komplettes Einreiseverbot für die Stadt in der ich mich aufhalte vor Gericht zu erwirken?
-Ist die Polizei zum helfen verpflichtet, wenn jemand ohne weiteres in meine Wohnung eindringt und rumtobt?
-Gab es schon mal Ausnahmefälle in denen das Land geholfen hat das beim Bafög das Einkommen der Eltern komplett unberücksichtigt bleibt und Schutz im Ausland gewährt hat oder dergl.? (Kein Auslandsbafög!)
-Was kann generell getan werden wenn jemand einen bspw. auf dem Weg belästigt?
Eingrenzung vom Fragesteller
2. Juni 2007 | 18:24
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen gleich mehrere Fragen zum Mindesteinsatz von EUR 20,00. Dieser Einsatz ist für eine einfache zu beantwortende Frage gedacht.
Sie werden auf dieser Plattform keinen seriösen Anwalt finden, der Ihre Frage zu diesem geringen Einsatz beantwortet. Sie sollten Ihren Einsatz daher auf nicht unter EUR 50,00 erhöhen.
mit freundlichen Grüßen
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