Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
1. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Auch wenn das Unternehmen in den Niederlanden sitzt, ist hier nach den einheitlichen europäischen Verbraucherschutzgesetzen erforderlich, dass der Kunde ausdrücklich auf die Zahlungspflichtigkeit eines Angebotes hingewiesen wird.
Dafür trägt jedoch das Unternehmen die Beweislast.
2. Darüber hinaus steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, da der Vertrag im Internet geschlossen wurde.
Fehlte die Widerrufsbelehrung, können Sie auch zu diesem Zeitpunkt noch den Widerruf erklären.
3. Sie sollten daher aus Beweisgründen per Einschreiben ein kurzes Schreiben an
Cyberservices B.V.
Keizersgracht 62-64
1015 CS Amsterdam
Niederlande
senden mit folgendem Inhalt:
„ Vertragsnummer, Nutzername (sofern aus Emails des Unternehmens oder anderweitig bekannt)
Ihre Zahlungsaufforderung wird zurückgewiesen. Ein zahlungspflichtiger Vertrag ist nicht zu Stande gekommen. Vorsorglich erkläre ich den Widerruf des Vertrages nach Fernabsatzrecht.
Unterschrift"
Weitere Abbuchungen von Ihrem Konto sollten Sie auch künftig zurückbuchen.
4. Wenn ich ein Kündigungsschreiben für Sie erstellen und versenden soll, senden Sie mir per Email bitte Vor- und Zuname, Adresse (und soweit bekannt: Vertragsnummer, Nutzername,betroffene Internetseite).
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
monatliche kontoabbuchungen von cyberservice b.v.
2. Juli 2014 15:32 |
Preis:
50€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Zusammenfassung
Kündigung bei Cyberservices BV
Kündigung bei Cyberservices BV
ich bekomme von cyberservice b.v. monatliche abbuchungen von 39 € ,obwohl ich nicht weis woführ und ich nicht weis,wie ich da reingeraten bin!können sir das kündigen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 7. Oktober 2025
/5,0
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