Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Bitte kontaktieren Sie mich unter meiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
Sehr geehrte Frau Deinzer,
vielen Dank für Ihr Angebot.
Bei mir werden schon länger nachfolgende Beträge abgebucht. Leider habe ich keine Ahnung, wo diese Leistungen bestellt wurden.
Um diesem ein Ende zu bereiten, möchte ich diese Abbuchungen/Leistungen kündigen.
Ich habe auch keine Anschrift, lediglich eine Kunden-Nummer.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage und die weiteren Informationen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, werden Ihnen Leistungen berechnet, die Sie nie in Auftrag gegeben haben bzw. von denen Sie nicht wissen, auf welcher Grundlage diese beruhen.
Zunächst einmal muss geprüft werden, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies müsste die Gegenseite beweisen, wenn Sie Geld von Ihnen haben möchte. Sollte ein wirksamer Vertrag vorliegen, muss geprüft werden, ob die Abbuchungen zurecht erfolgen. Sollten Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, dürften auch die Abbuchungen unwirksam sein.
Da Sie keine Anschrift haben, ist es ratsam, die Beträge durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen.
Ihre Informationen reichen leider nicht aus, um hier detailliert Auskunft geben zu können. Alles Weitere sollte dann telefonisch etc. geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin