Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
das Ihnen anscheinend bekannte Namensänderungsgesetz ist abschließend, so dass grundsätzlich ein wichtiger Grund für die Streichung des Bindestriches vorliegen muss.
Auch die mangels eines wichtigen Grundes bleibt als einzige denkbare Vorgehensweise, einen Fehler bei der Eintragung des Vornamens im Geburtenbuch vorzutragen, mit der Folge der späteren Berichtigung ist hier nicht möglich, da hierzu Beweis durch Vorlage einer Urkunde geführt werden müsste (§ 47
Personenstandsgesetz).
Daher kann die Äußerung der Standesbeamtin nur als höchst problematisch eingestuft werden.
Die Erfolgsaussichten für einen Antrag auf Namensänderung sind daher denkbar schlecht.
Da Sie angaben, die Kosten für das Antragsverfahren seien weniger bedeutsam, sollten Sie einen Antrag stellen, um die Argumentation des Standesamtes in Erfahrung zu bringen, insbesondere welche Angaben im Antrag für dessen Begründetheit gefehlt haben.
Im Widerspruchsverfahren könnten Sie dann entsprechend nachbessern.
Möglicherweise ist das Standesamt aber auch bereit, die Sache „lockerer" zu handhaben und die Äußerung der Beamtin ist dahin zu verstehen, dass das Gesetz großzügig gehandhabt werden soll..
Es ist jedoch rein rechtlich - wie gesagt – kein Handhabe außerhalb des Namensänderungsgesetzes ersichtlich, um die begehrte Änderung zu erreichen.
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Änderung des Vornamens (Entfernung eines Bindestrichs)
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Zusammenfassung
Wie kann ich den Bindestrich in meinem Vornamen entfernen lassen, ohne einen wichtigen Grund oder ein psychologisches Gutachten vorweisen zu müssen?
Wie kann ich den Bindestrich in meinem Vornamen entfernen lassen, ohne einen wichtigen Grund oder ein psychologisches Gutachten vorweisen zu müssen?
Rechtlich gesehen muss ein wichtiger Grund für die Änderung des Namens vorliegen. Eine mögliche Vorgehensweise könnte sein, einen Antrag zu stellen und die Argumentation des Standesamtes zu erfahren. Im Widerspruchsverfahren könnten Sie dann entsprechend nachbessern. Es gibt jedoch keine rechtliche Handhabe außerhalb des Namensänderungsgesetzes, um die gewünschte Änderung zu erreichen.
Guten Tag,
ich würde gerne meinen Vornamen abändern lassen, und zwar lediglich einen Bindestrich entfernen lassen. Also möchte ich, dass mein Vorname anstatt z. B. „Hans-Dieter" von nun an „Hans Dieter" lautet.
Ich weiß, dass es dafür bestimmte Gründe geben muss. Mein Vorname ist aber weder lächerlich, noch belastend, noch sonst etwas. Auch bin ich nicht traumatisiert und der Name löst in mir nicht gewisse Assoziationen aus, was ggf. sogar mit einem Attest belegt werden müsste. Es stört mich nur der Bindestrich in meinem sehr normalen Namen.
Ich habe mit einer Standesbeamtin gesprochen und diese sagte mir, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, diesen Bindestrich entfernen zu lassen, nur möchte sie mir darüber keine Auskunft geben, da dies ja den Beweis dafür darstellen würde, dass mein Anliegen mit einem vorgeschobenen Grund an sie herangetragen wird.
So weit, so gut. Es muss also Begründungen geben, die ohne psychologisches Gutachten o. Ä. auskommen, nur welche?
Ich wohne momentan in Hessen, könnte nächstes Jahr aber auch den Antrag in Rheinland-Pfalz stellen (Umzug).
Ich möchte NICHT wissen, welche Gesetze das Namensrecht direkt oder indirekt regeln, sondern wie ich konkret vorgehen könnte, um den Bindestrich in meinem Vornamen entfernen zu lassen.
Geld für Bearbeitungsgebühren bei Behörden etc. spielt dabei eine nachgeordnete Rolle.
Gruß
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