In Portugal Gewinne aus Internet Poker steuerpflichtig?

25. April 2014 02:07 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Sind in Portugal(nach portugiesischem Steuerrecht) Gewinne aus dauerhaftem/nachhaltigem Internet Poker spielen steuerpflichtig?

25. April 2014 | 19:52

Antwort

von


(77)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wohnen Sie regelmäßig in Deutschland, sind also hier unbeschränkt steuerpflichtig, beziehen aber Einkünfte aus Portugal, sind Sie in Portugal beschränkt steuerpflichtig.

Im Wege des direkten Steuereinbehalts werden Gewinne aus Glücksspielen i.d.R. mit 35% besteuert. Gerade beim Internet-Poker hängt es aber auch von den Details ab, etwa wo der Betreiber des Portals seinen Sitz hat und ob dort bereits ein Steuereinbehalt vorgenommen wird.

In Deutschland müssten Sie, sofern Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, die Gewinne dann mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern, wobei die bereits gezahlte Steuer in Portugal bis zur Höhe der dortigen Sätze angerechnet wird.

Sind Sie unbeschränkt in Portugal steuerpflichtig wird es bei den 35% bleiben.

Wie gesagt müsste man aber näheres zu dem Poker-Portal wissen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lorenz Weber

Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2014 | 22:40

Sehr geehrter Herr Weber,

Das Wort "Deutschland" taucht in meiner Frage nicht auf.

Desweiteren habe ich explizit darauf hingewiesen "nach portugiesischem Steuerrecht".

"Sind Sie unbeschränkt in Portugal steuerpflichtig wird es bei den 35% bleiben."

Ja, ich bin unbeschränkt in Portugal steuerpflichtig. Können Sie bitte das portugiesische Gesetz zitieren welches besagt dass Gewinne aus Internet Poker mit 35% zu besteuern sind?

"Im Wege des direkten Steuereinbehalts werden Gewinne aus Glücksspielen i.d.R. mit 35% besteuert."

Da es in Portugal(soweit mir bekannt) keine Regulierung zum Internet Poker gibt, kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern es in Portugal einen Weg des direkten Steuereinbehalts gibt.





Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. April 2014 | 09:57

Werter Mandant,

in der Tat tauchte das Wort Deutschland nicht auf, da als Anwalt aber davon ausgegangen werden muss, dass der Mandant nicht alle relevanten Daten im Zweifel angibt, weil er nicht weiß ob sie wichtig sind oder nicht, wird zunächst versucht die nach den Angaben wahrscheinlichste Variante zu nehmen. Da Sie auf einem deutschen Portal nachfragen, bin ich eher davon ausgegangen, dass Sie voraussichtlich auch in D steuerpflichtig sind.

Nun gut, dafür ist ja die Nachfrage da.

Die Besteuerung in Ihrem Fall ergibt sich nach den nunmehrigen Informationen nach dem CÓDIGO DO IMPOSTO SOBRE O RENDIMENTO DAS PESOS SINGULÄRES, kurz CÓDIGO DO IRS.

In den jeweiligen Kategorien A bis J sind die zu versteuernden Einnahmearten aufgelistet (mit unterschiedlichen Steuersätzen, sodass hier letzten Endes die Frage mit wie viel % es versteuert wird, falls dem Grunde nach eine Steuerpflicht besteht, leider aufgrund der knappen Sachverhaltsdarstellung nicht beantwortet werden kann). So einfach die Frage scheint, so kompliziert ist die Rechtslage.

Ihre Einkünfte fallen jedenfalls nicht unter Kat. A (aus Arbeit), C+D (ohnehin entfallen), E (Kapitaleinkünfte), F (Vermietung) und H (Renten und Pensionen).

In Betracht käme Abschnitt B, was aber voraussetzen würde, das hinter dem Pokerspiel ein Gewerbe steckt, was nur anzunehmen wäre, wenn Sie das Spiel zur Finanzierung des Lebensunterhalts echt professionell betreiben, Abschnitt G (Veräußerungsgewinn und Vermögenszuwachs), sowie Abschnitt J, also Einkünfte aus den vorgenannten, die jedoch im Ausland erzielt werden, daher auch die von Ihnen nicht beantwortete Nachfrage, wo das Betreiberportal des Anbieters sitzt.

Nach den Artikeln 9 und 10 CIRS fallen unter die Kat. G:

Veräußerungsgewinne (Grundvermögen, Wertpapiere), Entschädigungszahlungen, Zahlungen für Wettbewerbsverbot und ungeklärter Vermögenszuwachs.

Gerade bei letzterem liegt der Hase im Pfeffer.

Beim Kauf bestimmter Sachen (Immobilien, KfZ/KRad, Booten und Flugzeugen muss dargelegt werden, aus welchen Mitteln diese Neuanschaffung finanziert wurden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden (z.B. durch Erbschaft, Darlehen, etc.), wird angenommen, dass dies aus zu versteuernden Einkommen erworben wurde. Danach würde sich auch der Steuersatz richten. der nach Art. 89a LTG (valor padrão) zwischen 20% und 50% liegt.

Diese Fälle sind nun reichlich speziell, schaffen Sie sich solche Sachen in Folge der Einnahme durch das Poker nicht an (ich weiß ja nicht, wie hoch die Einnahmen sind und was damit passiert), wird auch die Kat. G wegfallen, womit Sie dann die Einnahmen aus dem Poker nicht versteuern werden müssen.

Da es hier auf zu viele Einzelheiten ankommt, wäre in der Tat ein Steuerberater vor Ort zur Abklärung aller Details die logische Lösung.

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