Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie hätten die Eingliederungsvereinbarung in der geforderten Form so nicht unterzeichnen müssen. Es ist leider üblich, dass diese verlangt werden, auch mit Verpflichtungen, die nicht dem Gesetz entsprechen.
Es geht um die Zumutbarkeitsvoraussetzungen.
Bei Gefährdung der Ehe und Familie kann keine Arbeitsaufnahme bundesweit verlangt werden. Eine doppelte Haushaltsführung, die bei Ihnen die Folge wäre, muss nicht hingenommen werden. Die von Ihnen bereits genannte „Wochenendehe" kommt daher nicht in Betracht. Ein Umzug kommt auch nicht Betracht, wenn Ihr Mann eine feste Arbeitsstelle hat. Ein Umzug wäre nur dann von Ihnen zu erwarten, wenn auch Ihr Mann Leistungsbezieher wäre.
Sie sollten also schriftlich Ihre Erklärung in der Eingliederungsvereinbarung zurücknehmen und mitteilen, dass Sie nicht umzugsbereit sind, weil Sie es auch nicht müssen. Sie sollten sodann auf Abänderung der Vereinbarung bestehen. Dieses müssen Sie zudem auch schriftlich Ihrer Rentenversicherung mitteilen.
Wichtig ist jedenfalls, dass die Eingliederungsvereinbarung geändert wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein „Pendeln" auch über die genannten Kilometer noch zumutbar sein kann. Das wird natürlich auch vom zu erwartenden Einkommen abhängen. Trotz der Ausnutzung aller steuerlichen Vorteile, sollte ein Einkommen erzielt werden können, dass nicht nur für die Fahrtkosten verwendet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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